Eidesstattliche Versicherung abgegeben und jetzt vermögen?

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Also: Leider sind die bisherigen Antworten hier allsamt falsch. Die Vermögensauskunft ist eine Bestandsaufnahme. Wenn der Erblasser damals nicht verstorben war und somit die Erbschaft bereits bekannt und in Abwicklung war, hast du alles wahrheitsgemäß ausgefüllt.

Es gibt außerhalb der Insolvenz grundsätzlich KEINE Gesetzespflicht, irgendjemandem von der Erbschaft zu erzählen. Das Finanzamt lasse ich wegen Erbschaftssteuer mal außen vor bei der Betrachtung. In einer Insolvenz gibt es durchaus Pflichten, solche Veränderungen dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Ansonsten wie gesagt nicht.

Erst, wenn du von einem Gläubiger erneut zur Vermögensauskunft aufgefordert wirst, musst du dann auch wahrheitsgemäß das Erbe bzw. jetzige Vermögen mitteilen. Wenn kein Gläubiger eine erneute Vermögensauskunft will, dann ist das so und dann bleibt es so.

Zum weiteren Vorgehen klärst du erst mal für dich, wie du mit den Schulden umgehen willst. Weißt du, wie hoch der Schuldenstand jeweils ist? Hast du nun genug Geld, das direkt mit ein mal zu bezahlen? Hast/Willst du die Immobilie erst verkaufen um genug Geld für die Schuldentilgung zu haben oder willst du in der Immobilie nun wohnen?

Wenn du stand heute genug Geld hast, die Schulden auf ein mal zu bezahlen, dann tust du es einfach. Direkt an den Gläubiger. Über den Gerichtsvollzieher musst du nicht gehen, denn für den ist der Fall längst abgeschlossen. Er hat die Vermögensauskunft abgenommen und damit alles wieder an den Gläubiger gegeben.

Sobald bezahlt wurde von dir, fordere vom Gläubiger unbedingt den Original-Titel.

Danke für deine antwort. Ich werde bald alle schulden auf einmal bezahlen. Ich muss also dem amtsgericht nix mitteilen? Und was meinst du mit Original Titel?

@verreisterNutzer

Nö. Dem Amtsgericht oder dem Gerichtsvollzieher musst du nichts mitteilen. Du bist wie gesagt nicht in Insolvenz.

Der Gläubiger hat ja jeweils einen Vollstreckungsbescheid erhalten. Die sogenannte "vollstreckbare Ausfertigung". Mit diesem Zettelchen darf er zu einem Gerichtsvollzieher bzw. dem Vollstreckungsgericht und eine Pfändung begehren.

Im Umkehrschluss: Sobald die Schuld vollständig bezahlt wird, muss dieses Original-Zettelchen aus dem Verkehr gezogen werden. Der Gesetzgeber sieht vor, dass dir (also dem Schuldner) der Original-Zettel (=DER TITEL) ausgehändigt wird. Im BGB steht das allgemein unter dem Begriff "Aushändigen des Schuldscheins".

Du kannst mit Kugelschreiber dann das durchstreichen und "bezahlt" dazu schreiben, sowie zusammen mit den Kontoauszügen abheften und mindestens 30 Jahre aufbewahren, um ganz sicher zu sein. Das ist der Hintergrund daran.

@mepeisen

Nachtrag: Du musst natürlich im Prinzip das zahlen, was der GV als letztes wollte plus die zwischenzeitlich angelaufenen Zinsen. Sofern sonst nichts weiter passiert ist.

Okay danke dir jetzt weiß ich bescheid

Als gesetzestreuer Bürger, musst Du das natürlich nachträglich bekanntgeben. Alles andere kann schwer nach hinten losgehen.

Es kann niemand für so etwas bestraft werden, die EV war ja korrekt zu dem damaligen Zeitpunkt, hoffe ich jedenfalls. Eine Glaskugel, die funktioniert hast Du sicher nicht, meine reparieren sie schon seit Jahren und kriegen es nicht hin.

Also mach hin, zahl Deine Schulden, sieh zu dass der Eintrag aus der Schufa kommt und freu Dich über das was über bleibt.

LG

harobo

Wenn ich denen das jetzt mitteile, habe ich die befürchtung dass mir mein gesamtes geerbtes vermögen beschlagnahmt wird...

@verreisterNutzer

Dafür hast Du ja auch im Vorfeld über die Stränge geschlagen.....  Das was übrig bleibt darfst Du behalten,  das was an Verbindlichkeiten noch offen ist muss bezahlt werden.

@verreisterNutzer

Darüber solltest Du Dir jetzt keine Gedanken machen. Eher darüber was passiert, wenn Du es nicht bekanntgibst.

Und was RudiRatlos67 geschrieben hat, stimmt. Irgendwo kommen Deine Schulden ja her. Irgendwann holt uns eben alles ein.

harobo

Als gesetzestreuer Bürger, musst Du das natürlich nachträglich bekanntgeben. Alles andere kann schwer nach hinten losgehen.

Nein, es gibt außerhalb der Insolvenz keine Gesetzespflicht, irgendwem so etwas mitzuteilen.

@mepeisen

Wenn Du es so klar schreibst, wirst Du es besser wissen. Bei Leuten, von denen ich mein Geld trotz Titel nicht bekomme schicke ich alle 3 Jahre den Gerichtsvollzier hin bzw. lasse schicken. Wie ist das dann?

Je länger Du mit der Meldung beim Amtsgericht wartest, desto eher hat das negative Folgen für Dich.

Ich kann verstehen, dass Du die Immobilie behalten möchtest. Wenn Deine Schulden zu hoch sind, funktioniert das aber nicht!

Sieh mal die Seite der Gläubiger: Du hast Geld ausgegeben, welches Du nicht hattest. Alle Deine Gläubiger müssen ihre Mitarbeiter und andere laufenden Kosten weiter bezahlen. Aus eigener Tasche, denn Du hast deren Leistung ja nicht bezahlt.

Zeig Verantwortung und zieh das gerade. Das Amtsgericht ist bei Immobilieneigentum sowieso mit im Boot. Da sind die Dienstwege kurz, wenn es auch unterschiedliche Abteilungen sind.

Niemand muss irgendwem eine Veränderung der Vermögensverhältnisse aktiv melden.

Der TE ist nicht in Insolvenz.

Du bist verpflichtet, Veränderungen unaufgefordert mitzuteilen.

Das ist frei erfundener Quatsch. Die Vermögensauskunft ist eine Momentaufnahme. Niemand muss irgendwem eine Veränderung mitteilen.

Einmal mehr wundere ich mich, wie du als jahrelang erfahrener Forumsteilnehmer bei solchen Themen einfach nur Quatsch absonderst. Du bist doch angeblich hier "Community-Experte für Recht". Du musst solche ganz grundlegenden Dinge wissen...

Schade.

dich beim Amtsgericht melden mit deiner Aktenzeichen nr.