Heirat: Muss ich die Schulden meines Mannes bezahlen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, definitiv NEIN. Wenn Du nicht irgendwo als "Bürger" oder "Mitschuldner" irgendetwas unterschrieben hast, brauchst Du hierfür nicht aufkommen. Aber Achtung: auch keine Raten zahlen, um ihm zu helfen, denn in diesem Fall würdest Du die Schulden anerkennen. Übrigens gilt dies auch für Schulden, die in der Ehe gemacht werden: wenn er diese alleine macht, muss er auch allein dafür aufkommen. Hier ist egal, ob Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung. Ausnahme: Mietschulden, wenn beide im Mietvertrag stehen sowie Strom- und Heizkosten.

Schulden die vor der Ehe gemacht wurden, fließen nicht in die Ehegemeinschaft mit ein. Schulden die innerhalb der Ehe gemacht werden fallen auf beide Ehepartner zurück.

"Es ist ein Irrtum, anzunehmen, daß mit Eheschließung grundsätzlich auch der Ehegatte mit seinem Vermögen für Schulden des anderen haftet. Hier sind die Konstellationen der verschiedenen Güterstände zu berücksichtigen:

Zugewinngemeinschaft

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist letztendlich eine Gütertrennung, wobei der in der Ehe beiderseits erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen wird. Es steht den Eheleuten jedoch frei, durch einen Ehevertrag einen anderen Güterstand zu vereinbaren. Besteht der gesetzliche Güterstand, so bedeutet dies, daß ein Kredit, der vor der Ehe von einem Partner aufgenommen wurde auch weiterhin nur einen Schuldner gegenüber der Bank hat. Die Ehegatte haften also nicht gegenseitig für voreheliche Schulden. Dies bedeutet, dass sich der Kreditgeber nicht an den Ehegatten hinsichtlich der Kreditrückzahlung wenden oder gar direkt auf dessen Ersparnisse zurückgreifen kann. Nimmt nun ein Ehegatte nach der Ehe einen Kredit auf, so gilt auch hier "der Kreditnehmer haftet alleine". Hinsichtlich von Bankkonten, Depots etc. kommt es entscheidend auf den Inhaber an. Ein anderes gilt jedoch für gemeinsame Vertragsabschlüsse sowie in Fällen der Schlüsselgewalt (Geschäfte des täglichen Lebens). In solchen Fällen haften beide Ehegatten jeweils in voller Höhe für die Vertragserfüllung. Auch dann, wenn der Ehepartner als Bürge für den Kredit des Partners unterzeichnet hat, ergibt sich eine andere Situation. In diesem Fall ist der Bürge Mitschuldner und haftet für die Rückzahlung eines Kredites. Ein anderes gilt nur dann, wenn der Vertrag sittenwidrig war. Dies kann dann der Fall sein, wenn die den Kredit gewährende Bank von dem vermögens- und einkommenslosen Ehegatten des Kreditnehmers eine Bürgschaft verlangt. Führen die Eheleute ein Oder-Konto unter gemeinsamen Namen, so sind beide Ehegatten zu gleichen Teilen gegenüber der Bank berechtigt und verpflichtet. Die Herkunft des Geldes ist unerheblich.

Gütertrennung

Die Gütertrennung stellt eine strikte Trennung des Vermögens dar - auch hinsichtlich des während der Ehe erworbenen Vermögens. Ein Vermögensausgleich findet nicht statt. Wird jedoch ein gemeinsamer Vertrag abgeschlossen, so gilt auch hier, das beide Partner haften. Im Fall einer nicht sittenwidrigen Bürgschaft haftet der Bürge für den Kredit.

Gütergemeinschaft

Bei einer Gütergemeinschaft wird das Vermögen verschmolzen. Die gilt auch für die Schulden, unabhängig davon, welcher Ehegatte diese gemacht hat. Es haften somit beide Eheleute für Schulden - auch eingebrachte. Diese Haftung besteht solange, bis die Gütergemeinschaft auseinandergesetzt ist. "

http://www.anwaltonline.com/familienrecht/tips/schulden_des_ehegatten.html

thinking1 
Fragesteller
 25.08.2012, 20:39

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe auch den Link angeschaut. Wenn ich also einfach so heirate (Standesamt) und sonst nichts weiter mache, muss ich die Schulden meines Mannes (vor der Ehe) nicht bezahlen?

nein, die schulden hat er ja vor der ehe gemacht...

du hast damit nichts zu tun

Nein, er ist für die Schulden, die vor der Ehe gemacht wurden, nicht verantwortlich. Da kannst Du ganz beruhigt sein. Es sind und bleiben ausschließlich Deine Schulden.

Wenn Ihr keine Gütertrennung macht gilbt die Zugewinngemeinschaft. Dann können die Gläubiger an das Geld ran, das Ihr nun verdient. Da solltest Ihr bei Heirat einen Ehevertrag mit Gütertrennung machen, dann kann niemand an das Geld ran für die Schulden des anderen,

thinking1 
Fragesteller
 25.08.2012, 20:37

Heisst das, wenn ich einfach so heirate beim Standesamt und sonst nichts mache, muss ich die Schulden bezahlen?