Schulakten einsehen oder abholen?

2 Antworten

Du (bzw. Deine Eltern, wenn Du noch nicht volljährig bist) darfst Einsicht in die Schulakten nehmen. Aber Einsicht bedeutet grundsätzlich nicht, dass Du Dir irgendetwas kopieren oder gar mitnehmen darfst.

Fünf Jahre nach dem Verlassen der Bildungseinrichtung mal Nachfragen.