Schufaeintrag - Forderungsverkauf

4 Antworten

Wichtig ist hier doch von wann eigentlich wirklich dieser Eintrag und vor allem was für ein Eintrag es ist? Der Eintrag von 2007 liegt ja bereits 4 Jahre zurück. Ich kann mir nicht vorstellen was hier 4 Jahre gespeichert werden kann? Kann es sein, dass im Jahre 2008 die Forderung tituliert wurde, Sie die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben? Wenn ja, dann zum Amtsgericht, dort sich an den Gerichtsvollzieher wenden und um Einsicht in die Vollstreckungsakte bitten. Hier dürfte dann die Antwort des nunmehr beitreibenden Gläubigers liegen.

Nein, es wurde weder EV noch alles andere abgegeben.

Wenn es tituliert wurde müsste es doch in der Schufa stehen, oder irre ich mich da ???

@berndbrot

Na dann ist es ein echtes Problem. Kein Titel, keine Zwangsvollstreckung. Na dann ist doch auch die Forderung seit dem 01.01.2011 verjährt. Hier muss dann die Schufe diesen Eintrag sofort löschen, da es hierfür keine Rechtsgrundlage mehr gibt. Sollte sich die Schufa weigern, ab zum Verbraucherschutz oder Anwalt.

Dir gehts in erster Linie um die evtl negativen Folgen des Schufaeintrages ?

Abgesehen von der hier bereits erwähnten möglichen Verjährung ...ist oder war die Forderung strittig ?

Sie können einfach die Schufa anschreiben und genau diesen Text mitteilen, den Sie hier als Frage stellen. Die Schufa wird dann intern den "Gläubiger" anschreiben. Dann abwarten was passiert. Momentan brauchen Sie noch keinen Anwalt.

giorno

mal eine frage... ist damals ein mahnbescheid und ein vollstreckungsbescheid an dich ergangen? somit würde ein titel bestehen. und dieser wäre dann verkauft worden (man kann nur diese verkaufen). wenn ja, dann mußt du die geschäftsnummer des bescheides heraussuchen, denn nur so kann dein fall geöffnet werden. wenn nein, dann gibt es keinen titel, der verkauft werden hätte können. somit besteht keine forderung gegen dich und du kannst von der schufa die löschung verlangen, wenn diese nicht eindeutig dir beweisen kann, dass es fordungen noch gegen dich gibt, die noch nicht in die 2 jahresfrist fallen.

nur unter der geschäftsnummer vom gericht kann dein vorfall gefunden werden. da die summe ja nicht mehr stimmt (zinsen, gebühren usw.)kann man es natürlich nicht finden und firmen verkaufen abtretungen meist an anwälte und die an inkassobüros und da kann da schon mal jahre ins land gehen. die löschung kannst du bei einen mahnbescheid (oder vollstreckungsbescheid) nur machen lassen, wenn du das orginal des bescheides hast(ausfertigung für den antragssteller), dieser beweist, dass du keine offenen rechnungen mehr hast.