Wie kann ich einen während der WVP erfolgten Schufaeintrag wg. Altschulden nach der RSB löschen - sind Kosten auf dem Abwicklungskonto trotz Inso rechtens?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Deine Geschichte ist für Aussenstehende zu lang ... und vor allem kommt es auf die meisten Details nicht an.

Über bzw. durch die Schufa kannst Du Einträge einzelner Einmelder überprüfen lassen.

Wenn Du online-Zugang zur Schufa hast, geht das einfach, mit paar Klicks und kannst noch Deinen jeweiligen Psalm dazu schreiben. Ich lasse sehr häufig Einträge bei mir überprüfen. Sonst mußt Du es aufs Papier schreiben und postalisch hin schicken.

Wenn die Einmelder feststellen, dass ein von ihnen veranlaßter Eintrag nicht richtig ist, wird er gelöscht. Das geht i.a.R. anstandslos.

Nein, nicht immer unterfallen unangemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren der RSB. In Deinem Fall sehr vermutlich aber wohl.

Die genaue Bewertung der angeblichen Forderungen der Targobank ist in diesem Wege nicht möglich. Ich würde davon ausgehen, dass es Insolvfenzforderungen sind.

banken und unredliche Inkassounternehmen versuchen gelegentlich allemal wieder, Forderungen, die durch RSB "gestorben" sind, später dennoch durchzusetzen. Kann ihnen auch niemand verbieten. Der Schuldner hat die Möglichkeit des Rechtsmittels. Ich bin für mVollstreckungsgegenklage. Ist heute Alltag.

Die Gedanken über die "schlafenden Hunde" würde ich mir nicht machen. Offensives Vorgehen, massive Angriffe sind immer noch die besten Verteidigungen, wie ich aus meiner jahrzehntelangen Praxis berichte.

Die Gedanken darüber, ob das, was Banken machen, rechtens ist oder nicht, würde ich mir auch sparen. Es sind Banken! Was ist der Überfall auf eine Bank im Vergleich zur Gründung einer Bank?

In der Regel kann man also nicht davon ausgehen, dass es in einer Bank irgendetwas gibt, was rechtens ist. Also - Feuer frei!

Wenn eine Hauptforderung nebst nebenforderung zur Insolvenzforderung wirdwird, können sog. weitere Nebenforderungen nicht plötzlich wieder insolvenzfreie Forderungen sein. Während eines Insolvenzverfahrens fallen gar keine Nebenforderungen zugunsten der Gläubiger an. Zinsen und Nebenforderungen werden bis zum Tag der Eröffnung berechnet.

Zu Pkt. 6 - das halte ich für sehr weit hergeholt. Nach meiner Erfahrung wird das auch nicht nötig sein. gegen die Schufa brauchst Du gar nicht vorzugehen, weil sie das vermerkt, was ihr eingemeldet wird. Nach meiner Erfahrung werden falsche Einträge anstandslos gelöscht, auch von Banken. Insofern ist der Umfang und Aufwand Deiner Frage im Vergleich dazu, wie groß Dein Problem tatsächlich ist, völlig überdimensioniert und ergibt sich einfach daraus, dass Du Dich schon viel zu sehr und viel zu lange damit beschäftigt hast. Es wird Zeit, dass Du jetzt was tust, damit Du davon befreit wirst!

Viele Grüße Vollstreckerin

robbie11 
Fragesteller
 05.06.2016, 19:56

Danke für die umfassenden Infos.

Klar war da viel überflüssiger Stoff in meinem Text (sorry!) , andererseits wollte ich keinen evtl. wichtigen Aspekt ausblenden. Die Co-Bank habe ich jetzt schriftlich zur Löschung aufgefordert, bei der Targo will ich vorher noch die alten Unterlagen finden und checken, da mir deren Eintrag komplett schleierhaft ist. Wie und wo kann ich denn online eine Überprüfung des Schufa-Eintrags veranlassen ? 

Und keine Frage - mit dem Brecht-Zitat hast du unbedingt recht ! 

Schönen Gruß und guten Wochenstart :)

robbie11

Vollstreckerin  06.06.2016, 09:17

Hallo,

Ich hätte dies so nicht gemacht, mich wegen der Löschung direkt an die einmeldende Bank zu wenden, sondern über die Schufa. Die Schufa hat eine sehr große Vielzahl von Nutzern und ist interessiert daran, dass die bei ihr gespeicherten Daten aktuell und zutreffend sind.

Für evt. nicht zutreffende Angaben, muß sich die / der Einmeldende auch gegenüber der Schufa rechtfertigen.

Nun plagst Du Dich da allein mit der Bank rum ... Das kann manchmal sehr schwer sein!

Viele Grüße Vollstreckerin 

robbie11 
Fragesteller
 06.06.2016, 11:49
@Vollstreckerin

Ok, danke für diese Einschätzung. Ich bin dem Vorschlag meines Anwalts - der gut, aber kein Fachanwalt hierfür ist - gefolgt. Existiert denn einen online-Zugang, über den ich das erledigen kann, oder ist das nur schriftlich möglich ? Gibt es Knackpunkte, auf die ich beim Kontakt mit der Schufa achten sollte ? 

Vielen Dank für deine Mühe & liebe Grüße

robbie11

Vollstreckerin  06.06.2016, 12:19

Man muß für sowas kein Fachanwalt sein. Ich halte eh´ nichts von diesen Fachanwaltsbezeichnungen. Dazu muß man Ahnung von haben, wie Wirtschaftsauskunfteien funktionieren, wie die Datenflüsse sind, wie und was mit wem ausgetauscht wird ...
Das lernt man im Leben, in keinem Fachanwaltskurs.
Dazu kommt dann noch ein bißchen Datenschutzrecht.

Du kannst Dir bei der Schufa einen online-Zugang zu Deiner persönlichen Auskunft einrichten lassen.

Da kann man dann bei jedem Eintrag Optionen anklicken, eine lautet irgendwie so wie: "Frage an die Schufa" oder so ähnlich. Die Schufa leitet die Frage weiter an die Einmelderin und bittet um Stellungnahme ...

Da gibt es nichts zu beachten, habe ja geschrieben, dass das bei mir i.a.R. zur Löschung des Eintrags geführt hat.

Für die Schufa, der der Sachverhalt auch fremd ist, muß man ihn aber kurz, knapp, klar und verständlich darlegen. Die Sachbearbeiter haben da sehr viele solche Anfragen und freuen sich auch, wenn sie mit einer Sache schnell fertig werden.

Der Zugang ist entgeltlich, weiß nicht genau, wieviel. Wenn ich mich recht erinnere zwischen 10 und 20 EURO im Jahr.

Anfragen an die Schufa kosten aber nichts. Du sparst also dann wieder das Porto und hast einen Teil des Jahresentgelts wieder raus.
Außerdem geht das oft schnell, Du sparst das Suchen im Dschungel der Zuständigkeiten bei den Banken pp.

Also ich persönlich halte die Schufa für ein sehr gutes Dienstleistungsunternehmen.

robbie11 
Fragesteller
 08.06.2016, 10:17
@Vollstreckerin

Danke für die wieder hilfreichen Infos. Den Weg über die Onlineanfrage halte ich auch für sinnvoll und aufwand- & zeitsparend. Habe das eben gegoogelt und bin auf diese Angebote gestoßen: 

https://www.meineschufa.de/index.php?site=60_3 

Da der günstigste Tarif ("kompakt") im Jahr knapp 60 Euro (9,95 Aktivierung plus 3,95 mtl./ für mind. 1 Jahr) kostet, frage ich lieber noch mal nach, ob es der ist, der wirklich die Möglichkeit zur Onlinefrage bietet. Die Bezeichnung "gespeicherte Daten kennen und prüfen" ist da etwas diffus bzw, lässt offen, ob es einen Rückkanal gibt.

Beste Grüße  robbie11

Vollstreckerin  08.06.2016, 10:37

Hallo,

dass das so teuer ist, war mir nicht bewußt. Hatte immer was mit zwischen 10 und 20 EUR in Erinnerung, wobei das eben auch schon lange her ist. Das waren vielleicht aucher eher noch die Anfangszeiten der online-Auskünfte bei der Schufa.

Heute habe ich keinen Bezug mehr dazu, was das kostet, weil ich seit mehreren Jahren auch den IdentSafe "gebucht" habe und die online-Auskunft ist da inklusive. Wie diese Leistungen im Einzelnen alle heißen, was sich eh´ auch regelmäßig ändert, kann ich mir nicht merken.
Habe jetzt eben über den Link von Dir nurmal schnell nachgesehen. Das wird schon so sein, wie Du sagst. Die haben die Preise aber ganz massiv angezogen, um mehrere 100%.

Ich halte es eben auch für sejhr sinnvoll, weil man viel lernt über die Prozessse ... Für meine Arbeit brauche ich das sowieso, aber auch privat ist das eigentlich für jeden Menschen enorm wichtig.

Viele Grüße Vollstreckerin

robbie11 
Fragesteller
 02.08.2016, 23:57
@Vollstreckerin

Kurze Wasserstandsmeldung: Nachdem mein erstes Anschreiben trotz EBf komplettt ignoriert wurde, hat das Inkasso der CoBank (nachdem ich den Umweg über das Beschwerdemanagement genommen habe) zunächst die Einträge NACH der RSB gelöscht; an den davor entstandenen arbeite ich aber noch. Sie haben in dem Fall die Angelegenheit verdreht und so behandelt, als seien die Einträge vor Verfahrensbeginn erfolgt. Ein mit Anwalt abgestimmtes weiteres Schreiben ist unterwegs, mit letzter Frist.

Der Ursprung der Forderung der Targobank ist eine alte Kreditkarte, die ich mal bei der Vorgängerin Citibank hatte. Mahnungen oder Titel gab es nie. Ich habe das bei Insolvenzbeginn schlicht nicht mehr auf dem Schirm gehabt, da ich sie viele Jahre vorher zuletzt genutzt hatte.

FRAGE 1: Selbst wenn dieses Kartenkonto offiziell noch bestehen sollte, müsste die Forderung aber dennoch von der Restschuldbefreiung erfasst sein, oder sehe ich das falsch ? 

FRAGE 2: Mit Verjährung kann ich vermutlich nicht argumentieren, da die erste Meldung über das Abwicklungskonto im Jahr 2013 erfolgte. Mir ist dabei nicht klar, ob die Karte damit bereits automatisch tot ist und die Verjährung spätestens ab dann  läuft, wenn ein Abwicklungskonto existiert.

Schönen Gruß,  robbie 11

Vollstreckerin  03.08.2016, 09:50
@robbie11

Guten Tag,

die Forderung der Citybank / jetzt Targobank unterfällt der Restschuldbefreiung. Das hat mit der Art ihrer Konten und deren Bezeichnungen überhaupt nichts zu tun. Entweder hat die Bank eine Forderung gegen den Insolvenzschuldner, dann steht es ihr frei, die anzumelden zur Tabelle, oder sie hat halt keine Forderung. Dazwischen gibt es nichts und was die Schuldnerin administrativ intern mit ihren Forderungen macht, kann man ihr nicht vorschreiben, das hat aber nur sehr bedingt Aussenwirkung. Auf die Restschuldbefreiung hat all´ dies keinen Einfluß.

Dies betrifft ebenso die gesetzlichen Verjährungsregelungen.
Wenn eine Bank eine Foirderung gegen wen auch immer hat, dann unterliegt diese immer der Verjährung. Bei einem Kontokorrentkonto hat dies wenig Bedeutung, wenn fast täglich Bewegungen sind.
Wie die Bank intern ihre Konten bezeichnet, ist ihre alleinige Sache, dies wirkt sich nicht auf den Kontoinhaber aus.
Mit der Verfügung der Bank, dass ein Konto in Abwicklung sei, ist jedoch regelmäßig die Kündigung der vertraglichen Grundlagen für die Entstehung evt. Forderungen verbunden. "Abwicklung" ist ein fieses Wort und deshalb nennt man das ja extra auch so.
Die Bank kann also mittels administrativer Bezeichnungen und Maßnahmen die Verjährung nicht manipulieren.

Grundsätzlich gilt die gesetzliche Regelverjährung von 3 Jahren. Mir ist jedoch nicht bekannt, ob die Verjährung nach den AGB individuelle abweichend geregelt ist, wqas seit der Schuldrechtsreform grundsöätzlich möglich ist.

Es ist auch möglich, dass bankrechtlich noch paar individuelle Schweinereien zum Tragen kommen. Ich bin keine Bankrechtlerin. Da schreiben kluge Menschen dicke Bücher darüber ...

Vom Grundsatz her ist aber auszugehen davon, wie ich es dargelegt habe.

Viele Grüße Vollstreckerin

robbie11 
Fragesteller
 04.08.2016, 16:56
@Vollstreckerin

Danke Vollstreckerin, 

für die schnelle und umfassende Antwort. Vor den speziellen individuellen Schweinereien oder kleinen fouls kann man/frau sich letztlich nicht absichern, da kann man nur abwarten, was das juristische Team ausbrütet. Das hat ja auch die absurde Commerzbank-Verzögerungs-Taktik gezeigt. Wahrscheinlich ist die Bank angesichts ihrer Schieflage inzwischen wirklich darauf angewiesen, jede Forderung so lange wie möglich in den Büchern zu halten. 

Was mir bei dem Kreditkartenkonto der Citi/Targo nicht klar ist (ich spitze das mal zu): 

Angenommen, meine letzte Nutzung der Karte war 2005 (eher früher), die Insolvenz begann 2009, und der Saldo der Karte wurde erst 2013 fällig gestellt und in das Abwicklungskonto überführt, bis dahin wurde es als ganz normales fortlaufendes Kartenkonto mit Zinsen und Gebühren weitergeführt - auf welchen Zeitpunkt datiert dann die Forderung der Targo ? 2013 wäre ja nach Insolvenzbeginn. Oder gilt die letzte Zahlung als Forderungsursprung ? Oder haben sich meine Überlegungen da irgendwo falsch aufgehängt ..,

Dazu konnte ich bisher keine klaren Antworten finden, aber es muss ja eine eindeutige rechtliche Handhabung solcher Kreditkarten-Schuldverhältnisse geben.

Das mag übervorsichtig klingen, aber ich kann mir derzeit materiell keinen Irrtum leisten. 

Da die erste Meldung der Targo an die Schufa im März 2013 erfolgte, habe ich auch kurz überlegt, die Klärung auf den Januar 2017 zu verschieben, so dass dann auf jeden Fall die Verjährung greift.So lange würde ich aber ungern warten.

Danke für die Mühe und die guten und konsistenten Erklärungen.

Schöne Grüße

robbie11

Vollstreckerin  04.08.2016, 17:46
@robbie11

Hallo,

Deine Frage ist extrem schwieriges Bankrecht. Mit solchem Kram bzgl. Kontokorrentkonten plagen sich viele Juristen aus verschiedenen Branchen herum, z.B. auch aus der Finanzdienstleistungsvermittler-Branche, wo nämlich für die Türklinkenputzer auch solche Kontokorrentkonten geführt werden, auf die dann die Provisionen gebucht werden. Das Problem ist nämlich, dass die Vermittler mit sehr hohen Vorschüssen "bei der Stange" gehalten werden. "Motivation" nennt man sowas. Irgendwann gehen die aber trotzdem meistens alle in die Grütze ... Hatte selbst beruflich viele Jahre mit sowas zu tun und habe so manches Mal Prügel beim Gericht einstecken müssen, wegen solchem Mist.

Es gibt 2 Theorien. Entweder hält man sich streng ans Gesetz, eine Forderung verjährt in 3 Jahren, seit Ende des Jahres, in dem sie entstanden ist. Dann zerfällt das Konto in oft sehr viele kleinere Forderung hinsichtlich der Verjährung.

Wenn ein Teilausgleich erfolgt wird der einfach gem. §§ 366, 367 Abs. 1 BGB auf die ältesten Forderungen und zuerst auf Kosten und Zinsen verrechnet.

Diese Theorie ist in jedem Fall strenger und verbraucherfreundlicher.

Die andere Theorie besagt, dass immer die jüngste Forderung den Maßstab abgibt hinsichtlich der Verjährung für alle Forderungen.

Ich bin keine Freundin vom Rätselraten. Zu empfehlen wäre die Lektüre der AGB für Kreditkarten der Citybank / Targobank für den Zeitraum bis spätestens 2009.

Es geht ja nicht nur darum, wie sie die Verjährung überhaupt regeln, sondern eben auch festzustellen, ob eine gesonderte Verjährungszeit vereinbart ist, was, wie schon gesagt, seit der Schuldrechtsreform möglich ist. Oft liest man 10 Jahre oder selten auch mehr.

Wenn man Fragen zum Vertrag hat, muß man im Vertrag nachsehen.

Wenn Du Probleme darin siehst, die damalige Fassung der Kreditkarten-AGB zu bekommen, kannst Du es ja, auch übungshalber, zunächst mit den aktuellen versuchen.

Viele Grüße Vollstreckerin

robbie11 
Fragesteller
 04.08.2016, 20:57
@Vollstreckerin

Ist denn jede Zahling per Kreditkarte dann eine eigene Forderung, zur Zeit ihrer Entstehung ? Demnach wäre in meinem Fall ja alles unproblematisch. Gehe mal auf AGB-und §§-Suche. Auf jeden Fall ganz ganz vielen Dank & liebe Grüße, 

robbie 11

robbie11 
Fragesteller
 04.08.2016, 21:44
@robbie11

In den aktuellen Bedingungen der Targo steht, dass mit jeder Monatsrechnung 5% des Rechnungsbetrags zu tilgen sind. Das war meiner Erinnerung nach damals genau so. Aber hilft das in der Frage weiter ? Getilgt wurde ja auch schon seit vor der Insolvenz nicht mehr, also blieb die Hauptforderung seit 2005 gleich (oder ?), und eine Anrechnung nach § 366/67 war demnach gar nicht gegeben. Bleibt die Frage, ob die Monatsrechnung schon als eigene Forderung anzusehen ist. Das wäre, wie gesagt, die für mich optimale Version.

In deinem Fall würde ich tatsächlich vorschlagen, dir einen Fachanwalt zu nehmen. Du wirst sonst von den diversen Instituten nicht ernst genommen.

Hallo Robbie11, gerne helfen wir Ihnen weiter. Bitte senden Sie uns Ihre Kunden- oder Kontonummer (KKB/Citibank) und wir kümmern uns darum – versprochen! Viele Grüße, Ihr Social Media Team der TARGOBANK