Schülerbafög FOS evtl. elternunabhängig?

3 Antworten

Da du schon eine vollständige Ausbildung hast, könnten deine Eltern mit genau diesem Schreiben dafür sorgen, dass du elternunabhängig gefördert wirst.

Ich rate allerdings von einer kostenpflichtigen privaten Fachoberschule ab, probiere es lieber einer öffentlichen.

SlightlyAnnoyed  12.03.2022, 17:07

Falsch, elternunabhängiges BAföG gibt es nur, wenn man mind. 30 ist oder bereits 5 Jahre (bzw 6 Jahre, wenn man eine betriebliche Ausbildung mitzählt) gearbeitet und seinen Lebensunterhalt selber bestritten wird. Nicht weil die Eltern ein Schreiben verfassen 🤦‍♂️

Rheinflip  12.03.2022, 17:10
@SlightlyAnnoyed

auf 5 Jahre bzw 6 Jahre berufstätigkeit kommt man schon

Schülerbafög gibt es da nicht, sondern normales BAföG. Voraussetzung dafür ist, dass die private Schule förderfähig ist. Das trifft nicht auf alle privaten Schulen zu.

Elternunabhängiges BAföG wird es hier definitiv nicht geben, da du dafür mind 30 sein oder mindestens 6 Jahre (inkl. der Ausbildungszeit) bereits gearbeitet haben musst.

VANI22593 
Fragesteller
 12.03.2022, 17:48

Das bedeutet, dass dies angebliche „Option“mit dem Zivilrecht nicht greift?

Vielen Dank für die Antwort!

SlightlyAnnoyed  13.03.2022, 07:52
@VANI22593

Das ist keine Option sondern so funktioniert BAföG 😁. Die Eltern müssen die Kinder finanziell während der Ausbildung unterstützen. Verdienen sie zu wenig, dann bekommt das Kind BAföG. Ob die Eltern zu wenig verdienen, entscheiden nicht die Eltern mit einem Schreiben, sondern das wird vom BAföG Amt genau ausgerechnet (wenn die Schule denn überhaupt förderungsfähig ist).

Hallo,

Schüler-Bafög könntest du bekommen, aber elternabhängig.

Ich habe auch schon davon gehört, dass BAföG dem Zivilrecht unterliegt und meine Mutter/Eltern ein schreiben beilegen könnten, dass beide nicht mehr in der Lage sind mich zu unterstützen bei einer erneuten (diesmal schulischen Ausbildung).

Deine Eltern müssen ja ihr Einkommen offen legen. Danach wird entschieden, ob sie zahlen können oder nicht. Ein Schreiben bringt da nichts. Das wäre wie ein Schreiben von dir "Ich brauche Bafög". Da reicht kein Schreiben, deswegen muss ja ein Antrag gestellt werden und dieser muss dann eben mit allen Nachweisen geprüft werden.

Unterhalt unterliegt dem BGB. Bafög nicht. Das sind zwei verschiedene Gesetze. Du kannst natürlich vor Gericht ziehen, Unterhalt einklagen. Deine Eltern können bei der Anhörung mitteilen, dass sie dich wegen xy nicht mehr finanzieren wollen und darlegen wieso sie nicht davon ausgehen hätten können, dass du nochmal einen höheren Schulabschluss draufsetzen willst. Ich glaube da an keinen Erfolg für dich und so ein Gerichtsstreit ist natürlich nicht optimal, aber wenn du das willst steht dir das als Volljähriger natürlich offen.