Schülerbafög FOS evtl. elternunabhängig?
Hallo zusammen,
gerne möchte ich mit ein paar wichtigen Infos anfangen.
Ich bin 21 Jahre alt, habe den qualifizierten Hauptschulabschluss gemacht und den Beruf zur ZFA angefangen, aber nicht abgeschlossen. Danach habe ich den Beruf zur Kauffrau im Einzelhandel begonnen und im Februar diesen Jahres erfolgreich beendet und durch den Notenschnitt meine "mittlere Reife" erworben. Derzeit bin ich bei diesem Unternehmen, in welchem ich die Ausbildung absolviert habe, auch in Festanstellung. Mein Traum war es schon immer zu studieren, leider ist es bei mir wirklich Dummheit und Faulheit in Kombination gewesen, so habe ich meinen Traum platzen lassen. Jetzt habe ich mich und mein Leben allerdings so verändert, dass ich diesen Wunsch verfolgen und erreichen möchte. Weiter im Thema: Ich wohne seit knapp 3 Jahren mit meinem Partner zusammen in einer Wohnung, welche mich 300€ Miete und 70€ Strom kostet. Weitere Ausgaben können selbstverständlich gesenkt werden, denn weitere Fixkosten, außer den Handyvertrag, habe ich nicht. Die FOS, welche ich besuchen möchte, ist ganz in der Nähe und eine private Fachoberschule. Die Schulgelder wurden für mich aber sehr stark reduzierte weshalb ich diese mit einem 450€ Job wirklich locker bewältigen kann.
Zu meinen Eltern: Meine Mutter verdient knapp 1.300€ netto und Arbeitet als nicht gelernte Köchen. Mit meinem Vater habe ich keinerlei Kontakt, dies beruht auf gegenseitigem Interesse. Ich kann es leider auch nicht grob einschätzen was sein Verdienst ist.
Nun ist meine Frage: Kann ich Schülerbafög beantragen und dies vielleicht sogar elternunabhängig? Jede Grobe Einschätzung hilft mir wirklich unglaublich weiter. Sollten zusätzliche Informationen notwenig sein, dass hinterlasst sehr gerne einen Kommentar!
Ich habe auch schon davon gehört, dass BAföG dem Zivilrecht unterliegt und meine Mutter/Eltern ein schreiben beilegen könnten, dass beide nicht mehr in der Lage sind mich zu unterstützen bei einer erneuten (diesmal schulischen Ausbildung).
Ich freue mich wirklich sehr über jede Erfahrung/Meinung/Auskunft.
Ich danke euch allen fürs lesen und wünsche euch alles Gute!
3 Antworten
Da du schon eine vollständige Ausbildung hast, könnten deine Eltern mit genau diesem Schreiben dafür sorgen, dass du elternunabhängig gefördert wirst.
Ich rate allerdings von einer kostenpflichtigen privaten Fachoberschule ab, probiere es lieber einer öffentlichen.
auf 5 Jahre bzw 6 Jahre berufstätigkeit kommt man schon
Schülerbafög gibt es da nicht, sondern normales BAföG. Voraussetzung dafür ist, dass die private Schule förderfähig ist. Das trifft nicht auf alle privaten Schulen zu.
Elternunabhängiges BAföG wird es hier definitiv nicht geben, da du dafür mind 30 sein oder mindestens 6 Jahre (inkl. der Ausbildungszeit) bereits gearbeitet haben musst.
Das bedeutet, dass dies angebliche „Option“mit dem Zivilrecht nicht greift?
Vielen Dank für die Antwort!
Das ist keine Option sondern so funktioniert BAföG 😁. Die Eltern müssen die Kinder finanziell während der Ausbildung unterstützen. Verdienen sie zu wenig, dann bekommt das Kind BAföG. Ob die Eltern zu wenig verdienen, entscheiden nicht die Eltern mit einem Schreiben, sondern das wird vom BAföG Amt genau ausgerechnet (wenn die Schule denn überhaupt förderungsfähig ist).
Hallo,
Schüler-Bafög könntest du bekommen, aber elternabhängig.
Ich habe auch schon davon gehört, dass BAföG dem Zivilrecht unterliegt und meine Mutter/Eltern ein schreiben beilegen könnten, dass beide nicht mehr in der Lage sind mich zu unterstützen bei einer erneuten (diesmal schulischen Ausbildung).
Deine Eltern müssen ja ihr Einkommen offen legen. Danach wird entschieden, ob sie zahlen können oder nicht. Ein Schreiben bringt da nichts. Das wäre wie ein Schreiben von dir "Ich brauche Bafög". Da reicht kein Schreiben, deswegen muss ja ein Antrag gestellt werden und dieser muss dann eben mit allen Nachweisen geprüft werden.
Unterhalt unterliegt dem BGB. Bafög nicht. Das sind zwei verschiedene Gesetze. Du kannst natürlich vor Gericht ziehen, Unterhalt einklagen. Deine Eltern können bei der Anhörung mitteilen, dass sie dich wegen xy nicht mehr finanzieren wollen und darlegen wieso sie nicht davon ausgehen hätten können, dass du nochmal einen höheren Schulabschluss draufsetzen willst. Ich glaube da an keinen Erfolg für dich und so ein Gerichtsstreit ist natürlich nicht optimal, aber wenn du das willst steht dir das als Volljähriger natürlich offen.
Falsch, elternunabhängiges BAföG gibt es nur, wenn man mind. 30 ist oder bereits 5 Jahre (bzw 6 Jahre, wenn man eine betriebliche Ausbildung mitzählt) gearbeitet und seinen Lebensunterhalt selber bestritten wird. Nicht weil die Eltern ein Schreiben verfassen 🤦♂️