Naturalunterhalt nachweisen Bafög?

3 Antworten

Wenn deine Mutter z.B. deiner Schwester unterhaltsverpflichtet ist, dann schreibt sie das auf das Extrablatt. Als Nachweis gelten dann Bankbelege oder Quittungen über die Höhe des Unterhaltes oder auch der Form des Unterhaltes (muss ja nicht Geld sein).

Und wenn deine Schwester in diesem Beispiel Einkommen hat, dann legt man den Einkommensbescheid bei.

Es geht bei der Frage um Personen die in irgendeiner Form unterstützt werden. Und mit den Einkommensbelegen dieser Person wird dann geprüft, ob die Unterstützung überhaupt nötig ist.

Könnte ja auch sein, dass man einer behinderten Person unterhaltsverpflichtet ist und hier spezielle Medikamente etc. kaufen muss. Das weist man dann eben auch durch entsprechende Quittungen nach.

Mariah00 
Fragesteller
 30.07.2021, 19:35

Aber ich habe eben keine Quittungen/Belege (oder Geschwister). Soll ich dann einfach "nein" ankreuzen?

Kessie1  30.07.2021, 19:50
@Mariah00

Es geht doch bei der Frage um unterhaltsberechtigte Personen deiner Mutter?! Hat sie weitere unterhaltsberechtigte Personen? Wenn nicht, dann "nein" ankreuzen.

Mariah00 
Fragesteller
 30.07.2021, 20:10
@Kessie1

Oh ok. Dann hab ich die Frage wohl falsch verstanden! Danke !

Fortuna1234  30.07.2021, 20:05

Bitte fügen Sie Belege zu den Einnahmen der unterhaltsberechtigten Person im Bewilligungszeitraum bei."

Es geht um EINNAHMEN der z.B. Schwester

Kessie1  30.07.2021, 20:09
@Fortuna1234
Und wenn deine Schwester in diesem Beispiel Einkommen hat, dann legt man den Einkommensbescheid bei.

Ja, ich weiß... Aber es geht ja in erster Linie um die Mutter ob sie überhaupt weitere unterhaltsberechtigte Personen wie z.B. die Tochter hat. Und hat sie die und die Tochter hat Einkommen, dann legt man die Einkommensbelege der Tochter gleich mit bei.

Fortuna1234  30.07.2021, 20:54
@Kessie1

Als Nachweis gelten dann Bankbelege oder Quittungen über die Höhe des Unterhaltes oder auch der Form des Unterhaltes (muss ja nicht Geld sein).

=> Aber unterhalt muss nicht angegeben werden

Kessie1  30.07.2021, 21:09
@Fortuna1234
Darüber hinaus können Deine Eltern (bzw. Dein Partner) im BAföG-Formblatt 3 angeben, ob sie für weitere Personen Unterhalt leisten müssen. Das kann z.B. ein Expartner sein, der kein eigenes Einkommen hat.

https://www.mystipendium.de/bafoeg/formblatt-3#

Müssen sie nicht, wäre aber sinnvoll um sich Freibeträge anrechnen lassen zu können..

Fortuna1234  30.07.2021, 21:20
@Kessie1

Wenn unterhaltspflichtig, dann Freibetrag. Egal wie viel es ist. Muss also nicht angegeben werden.

Fortuna1234  30.07.2021, 22:54
@Kessie1

Keine Ahnung, ist sowieso nicht die offizielle Seite. Mein-Studium-Finanzen.de würde ich da eh nichts glauben ;)

Relevant ist eh nur Formblatt 3.

https://www.xn--bafg-7qa.de/intern_v2/system/upload/formblaetter/v2020/Formblatt_3.pdf

Und da wird (wie auch in der Frage) nach Einnahmen weiterer unterhaltspflichtigen Personen gefragt:

Einnahmen sind z. B. Bruttoausbildungsvergütung, Bruttoeinnahmen aus Arbeitsverhältnissen, aus Gelegenheitsarbeiten, Ferien­, Minijobs sowie Unterhaltsleistungen, sofern sie nicht vom erklärenden Elternteil selbst erbracht werden, und Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Kindergeld gilt nicht als Einnahme.

Ihr versteht alle die Frage falsch.

"Bitte benennen Sie auf einem gesonderten Blatt die unterhaltsberechtigte Person und das Verwandtschaftsverhältnis zu dieser. Bitte fügen Sie Belege zu den Einnahmen der unterhaltsberechtigten Person im Bewilligungszeitraum bei."

Da geht es nicht um Unterhalt von der Mutter AN diese Person (oder wie jemand anderes meint Kleidung oder Geschenke AN diese Person), sondern um Einnahmen dieser Person z.B.

Max Mustermann, Sohn, 9. Klasse, kein Nebenjob, keine Einnahmen

Marina Mustermann, Tochter, Ausbildung XY, 700€ Bruttoeinkommen (Nachweis/Beleg liegt anbei)

Wenn du noch Geschwister hast: Ob die eben Jobben und Einnahmen haben.

"Bitte benennen Sie auf einem gesonderten Blatt die unterhaltsberechtigte Person und das Verwandtschaftsverhältnis zu dieser. Bitte fügen Sie Belege zu den Einnahmen der unterhaltsberechtigten Person im Bewilligungszeitraum bei."

https://www.xn--bafg-7qa.de/intern_v2/system/upload/formblaetter/v2020/Formblatt_3.pdf

Da geht es nicht um Unterhalt von der Mutter AN diese Person (oder wie jemand anderes meint Kleidung oder Geschenke AN diese Person), sondern um Einnahmen dieser Person z.B.

Max Mustermann, Sohn, 9. Klasse, kein Nebenjob, keine Einnahmen

Marina Mustermann, Tochter, Ausbildung XY, 700€ Bruttoeinkommen (Nachweis/Beleg liegt anbei)

Naturalien sind z.b. Lebensmittel, Kleidung, sie die unterhaltsberechtigte Person regelmäßig geschenkt bekommt z.B. von ihren Kindern. Nachweis nur möglich, wenn das extra eingekauft wurde, dann gibt es Kaufbelege. Kreuze da "nein" an.

Mariah00 
Fragesteller
 30.07.2021, 18:06

Also das ist schon stattgefunden, aber hab' eben diese Belege nicht. Danke für die Antwort! :D

Fortuna1234  30.07.2021, 20:05
@Mariah00

Bitte fügen Sie Belege zu den Einnahmen der unterhaltsberechtigten Person im Bewilligungszeitraum bei."

Es geht um EINNAHMEN der z.B. Schwester