Schreibt der (Gerichts-)Protokollführer alles mit?

3 Antworten

Nein, nur das Wesentliche und was wesentlich ist, das entscheidet die Protokollführerin in Eigenverantwortung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Maximilian112  21.07.2018, 18:17

Das der Fragesteller ungekündigt war zählt dann aber zu den wesentlichen Aussagen vor Gericht. Ich hoffe der Protokollführer sieht das ebenso.....

Gab es denn in der Verhandlung einen Protokollführerin ?

Eine Kündigung muss schriftlich zugeben. Daher ist das dumme Gewäsch egal. Ergänze die Klage und eine Kündigungsklage oder Klage erneut gegen die Kündigung.
Vermutlich ergeht da eine neue Kündigung (wenn das so einfach geht)

Dann geht es nur um die Zeit bis zur Kündigung für die du Geld einklagen kannst

Der Betrieb müsste das nachweisen das du eineKündigung bekommen hast. Es ist nicht so das du jetzt beweisen mußt das du keine Kündigung bekommen hast.

Wenn du also kein derartiges Kündigungsschreiben erhalten hast brauchst du dir keine Sorgen machen.

hacer1 
Fragesteller
 21.07.2018, 21:15

Vielen Dank!