Schreibt der (Gerichts-)Protokollführer alles mit?
Ich hatte einen Arbeitsgerichtstermin, es ging um Überstunden als Aushilfe, die nicht bezahlt wurden. Da sie mich ungekündigt nicht mehr eingeteilt haben, habe ich eine pauschale Vergütung verlangt. Vor Gericht hat sie noch zugegeben, dass ich nicht gekündigt bin. 2 Tage später bekomme ich einen Brief, wo es heißt ich sei angeblich vor 1 Monat gekündigt worden, was natürlich gelogen ist.
Falls die Protokollführerin alles mitgeschrieben hat, müsste es im Protokoll stehen oder nicht?
Ich werde zwar am Montag nochmal zum Arbeitsgericht gehen um den Bericht zu lesen bzw schriftlich zu bekommen. Aber es wäre jetzt eine riesige Erleichterung zu wissen, ob alles mitgeschrieben wird, was man sagt oder eben nur das was am Ende kommt(was der Richter sagt).
Auf eine Rückmeldung freue ich mich.
LG
3 Antworten
Nein, nur das Wesentliche und was wesentlich ist, das entscheidet die Protokollführerin in Eigenverantwortung.
Das der Fragesteller ungekündigt war zählt dann aber zu den wesentlichen Aussagen vor Gericht. Ich hoffe der Protokollführer sieht das ebenso.....
Gab es denn in der Verhandlung einen Protokollführerin ?
Eine Kündigung muss schriftlich zugeben. Daher ist das dumme Gewäsch egal. Ergänze die Klage und eine Kündigungsklage oder Klage erneut gegen die Kündigung.
Vermutlich ergeht da eine neue Kündigung (wenn das so einfach geht)
Dann geht es nur um die Zeit bis zur Kündigung für die du Geld einklagen kannst
Der Betrieb müsste das nachweisen das du eineKündigung bekommen hast. Es ist nicht so das du jetzt beweisen mußt das du keine Kündigung bekommen hast.
Wenn du also kein derartiges Kündigungsschreiben erhalten hast brauchst du dir keine Sorgen machen.
Vielen Dank!