Sich vor dem Arbeitsgericht alleine vertreten (ohne Anwalt), ist dies môglich?

5 Antworten

Irgendwie taucht diese Frage heute ziemlich oft auf. Ich stelle mal eine Gegenfrage: du hast eine offene Wunde mit einer Entzündung. Würdest du dich selbst behandeln?

Es ist überhaupt nicht möglich hier die Grundzüge eines Jurastudiums mit Spezialisierung Arbeitsrecht in wenigen Worten zu vermitteln. Letztendlich geht es im Arbeitsrecht, wie generell auch in anderen Rechtsgebieten, immer um die Frage der Darlegungslast und der Beweislast. Wer was vortragen muss, richtet sich nach der Darlegungslast. Diese wiederum richtet sich nach dem konkreten Streitgegenstand.

Grundsätzlich ist es erlaubt und zulässig, dass ein Laie sich selbst vertritt und auch selbst die Schriftsätze fertig. Alles was sich in dieser Richtung erlebt habe war offen gesagt kaum brauchbar. Ausnahmen bestätigen hier die Regel. Ich möchte dir keine Angst machen, sondern einfach klarmachen, dass sich ein Studium und Berufserfahrung nicht einfach so nebenbei an lesen lassen.

Ganz vereinfacht gesagt: der Arbeitgeber muss die Kündigungsgründe darlegen. Du musst die Kündigungsgründe bestreiten und darlegen warum dem nicht so ist.

Generell kann ich nur dazu raten, gegebenenfalls Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Und dennoch: natürlich kann man sich selbst ärztlich behandeln, dann muss man aber eben auch für jedes Risiko aufkommen

http://www.kanzlei-mudter.de/grundzuege-des-verfahrens-vor-dem-arbeitsgericht.html

Ich kann Dir auch nur zum Anwalt des Arbeitsrechts raten, die kennen viele Kniffe und sind zum Teil auch gut mit "Präzedensfällen" vertraut. Gerade mit Anwalt hast bei einer Kündigungsschutzklage so gut wie gewonnen und Dein Chef muss die Anwaltskosten übernehmen (zumindest ist dies mein Kenntnisstand).

Falls Du nicht genug Geld hast um in Vorleistung zu treten, kannst Du Prozesskostenbeihilfe beantragen. Wie das alles abläuft wird Dir ein Anwalt erklären können.

Mirooo7654 
Fragesteller
 18.10.2017, 15:10

Auch im falle eines sieges muss ich die mind. 2.000€ an meinen anwalt bezahlen;-)

Das ist ja das gemeine im arbeitsrecht

kevin1905  18.10.2017, 17:39
@Mirooo7654

Wie kommst du auf 2.000,- €?

Mirooo7654 
Fragesteller
 18.10.2017, 18:38
@kevin1905

Habe mehrere Anwälte nach nem Kosten voranschlag gefragt..

Diese Summe kam bei den meisten raus;-)

Ist es überhaupt erlaubt?

Vor dem Arbeitsgericht ja, vor dem Landes- oder Bundesarbeitsgericht nicht, da herrscht Anwaltszwang.

Ich muss nun auch bald schriftlich meine Antwort auf die des Arbeitgebers einreichen.. Ist dies möglich mit eigenen Worten?

Ist es.

Mein Bruttogehalt betrug 1.800€. Das heisst doch das ich alleine im
schlimmsten fall nur die Gerichtskosten tragen muss (ca.300€), ist das
in etwa korrekt?

Es gibt erstinstanzlich vor dem Arbeitsgericht keine Kostenrechnung wie in anderen Rechtszweigen. Jede Partei zahlt ihre Kosten selbst, die Gerichtskosten gleichmäßig.

Was empfiehlt ihr mir alleine vor Gericht, gibt es dort Fehler die sich allein vertredende immer wieder machen?

Dass sie sich nicht genau darüber im klaren sind welche Rechte und Pflichten sich aus dem Gesetz und den Vertragsverhältnissen ergeben und daher ihre Argumentation auf falsche Grundsätze stellen.

Mirooo7654 
Fragesteller
 18.10.2017, 18:37

Also falls ich ohne Anwalt antrete und verliere zahle ich nur die hälfte der Gerichtskosten? (Wohl ca 150€ dann)

Das würde ich dann ganz gerne riskieren, da hat man ja nicht viel zu verlieren..

Meinen sie denn man kann sich vernünftig in eigenen worten vor Gericht verteidigen?

Bzw. normal und sachlich begründen warum ich die Kündigung für unrechtmäßig halte?

kevin1905  18.10.2017, 19:12
@Mirooo7654

Also falls ich ohne Anwalt antrete und verliere zahle ich nur die hälfte der Gerichtskosten? (Wohl ca 150€ dann)

Es spielt keine Rolle ob du gewinnst oder verlierst, die Kosten sind gleich.

Meinen sie denn man kann sich vernünftig in eigenen worten vor Gericht verteidigen?

Es gibt sicher Leute die das können, die vielleicht eine gewisse juristische Vorbildung haben und gut reden können. Aber es gibt auch Leute die das nicht können.

In der ersten Instanz gibt es keine Pflicht zur anwaltlichen Vertretung.

Du hast die Möglichkeit, dir durch einen Rechtspfleger des zuständigen Gerichts beim Abfassen der Klage helfen zu lassen, aber über diesen Status bist du ja schon raus.

Grundsätzlich kannst du alleine auftreten, aber dir fehlt dann natürlich auch der Hintergrund für eventuelle Winkelzüge, die ein Anwalt draufhätte.

Du brauchst keinen Anwalt, wobei es ratsam wäre einen zu haben, alleine um die Anträge richtig zu formulieren ... der Richter wird Dir aber behildlich sein ... die Frage ist aber auch was Du willst - Wiedereinstellung / Weiterbeschäftigung oder Abfindung

falls es auf eine Abfindung hinausläuft nicht das Zeugnis vergesssen

Mirooo7654 
Fragesteller
 18.10.2017, 15:36

Ich bin ganz klar auf wiedereinstellung aus..

Was genau meinen sie mit „Anträge formulieren“?

Meinen sie damit das Schriftzug welches ich einen Monat zuvor einreichen muss?

Oder mündliche Anträge in der Verhandlung?

frodobeutlin100  18.10.2017, 17:59
@Mirooo7654

Anträge in der Verhandlung ... wenn eine Wiedereinstellung drin wäre, hätte man das sicher schon in der Güteverhandlung regeln können ... ich vermute eher, dass es auf eine Abfindung hinausläuft ...