Kündigung aufgrund Kundenbeschwerden, nun gehts vor gericht Ist hier ein Anwalt der mir helfen kann?

5 Antworten

Eine Kündigung ist immer nur das "letzte" Mittel eines Arbeitgebers, Fehlverhalten eines Arbeitnehmers zu sanktionieren.

Grundsätzlich also setzt eine solche ordentliche Kündigung (ich nehme an, dass es sich um eine ordentliche, also fristgerecht Kündigung handelt und nicht um eine fristlose) voraus, dass der Arbeitnehmer wegen des gleichen Fehlverhaltens bereits einmal abgemahnt worden ist mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen für den Wiederholungsfall.

Außerdem müssen die konkreten Umstände vom Arbeitgeber beachtet werden: Angemessenheit der Sanktion im Verhältnis zum Fehlverhalten, Abwägung der beiderseitigen Interessen (das des Arbeitgebers an der Kündigung, das des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes), Alter des Arbeitnehmers, Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Ob Du gegen diese ordentliche Kündigung klagen kannst, hängt allerdings davon ab, wie groß der Betrieb und ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist; dazu muss der Betrieb mindestens 10 (umgerechnet, Teilzeitkräfte werden anteilig berechnet) dauerhaft beschäftigte Vollzeitkräfte haben; sind es weniger, ist eine Klage aussichtslos.

Geh am besten zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Hier wird man dir - erst Recht mit so wenigen Informationen - nicht wirklich weiterhelfen können.

Wirkliche Hilfe kannst du nur von einem Anwalt erwarten, der den Fall genau kennt. Und das ist übers Internet nicht möglich.

Offenbar ist Dein Verhalten als schwer geschäftsschädigend eingestuft worden.

Denn Du arbeitest nun mal nicht für eine Firma oder einen Chef - sondern Du arbeitest für den Kunden. Keine Kunden bedeuten kein Umsatz und kein Umsatz führt zu Geschäft läuft nicht.

Wenn der AG nun noch nachweisen kann, dass (wichtige) Kunden kurz davor waren verloren zu gehen, weil Du Deinen Job nicht gut machst und somit das Unternehmen gefährdet war, dann hast Du keine Chance.

Denn offenbar gehört es ja zu Deinem Job / Verantwortungsbereich Ansprechpartner für Kunden zu sein und diesen hast Du nicht nur nicht erfüllt sondern sogar bestehende Kundenbeziehungen gefährdet so dass diese abspringen.

Familiengerd  02.12.2016, 17:18

Wenn der Fragesteller hier von "Nichtigkeiten" spricht - und es gibt keinen Grund, aus eigenen Überlegungen heraus etwas anderes anzunehmen -, dann geht Deine Argumentation sicher fehl.

Gerneso  02.12.2016, 17:20
@Familiengerd

Kunden nicht zurück rufen ist keine Nichtigkeit.

Familiengerd  02.12.2016, 17:23
@Gerneso

Wer sagt denn, dass Kunden nicht zurück gerufen wurden?

Hier ist nur davon die Rede, dass sie "nicht schnell genug" zurück gerufen wurden - was immer das auch konkret bedeuten mag!

Und ob es sich um Nichtigkeiten handelt oder nicht, das kann der Fragesteller aber ganz sicher eher beurteilen als wir (auch wenn er befangen ist)!

Gerneso  02.12.2016, 17:24
@Familiengerd

Es ging bei den Vorwürfen kaum um ein paar Minuten wegen Klogang oder im Meeting gesessen. Aber Feierabend machen ohne den Kunden zurück rufen geht nicht!

Familiengerd  02.12.2016, 17:32
@Gerneso

Was willst Du in diesem Detail jetzt beurteilen können? Nichts!

Die kennst die konkreten Situationen nicht um bewegst Dich im Raum bloßer Spekulationen und Mutmaßungen, für die Du nicht den geringsten Anhaltspunkt hast!

Aber Feierabend machen ohne den Kunden zurück rufen geht nicht!

Erstens: Wo steht etwas davon!

Zweitens: Selbst wenn es so gewesen wäre, würde das keine Kündigung ohne bereits einmal erfolgte Abmahnung deswegen rechtfertigen, wenn nicht ganz außergewöhnlich besondere (und das zehnmal unterstrichen) Umstände vorliegen!

Gerneso  02.12.2016, 17:36
@Familiengerd

Wir wissen doch nicht mal ob es ein Kleinstbetrieb ist und der AG durchaus erleichterte Kündigungsbedingungen hat.

Dass der Fragende meint es sind Nichtigkeiten die bemängelt werden zeigt lediglich dass er seine Arbeit nicht ernst nimmt.

Es ist sicher dokumentiert wann die Rückrufbitte des Kunden kam und wann er sich endlich mal bequemt hat seinen Job zu machen.

jerkfun  02.12.2016, 17:37
@Gerneso

" nicht rechtzeitig,hätte,können sollen" kann berechtigt sein,aber auch nur der profane,dümmliche Versuch eine Mitarbeiterin mal loszuwerden.

Familiengerd  02.12.2016, 17:47
@Gerneso

Wir wissen doch nicht mal ob es ein Kleinstbetrieb

Auf die formalen Voraussetzungen für eine mögliche Klage haben Hexle2 und ich in unseren Antworten ausdrücklich hingewiesen!

Dass der Fragende meint es sind Nichtigkeiten die bemängelt werden zeigt lediglich dass er seine Arbeit nicht ernst nimmt.

Was soll dieser Unsinn? Wie willst denn Du das beurteilen können?!?!

Das gilt auch für diese Aussage:

und wann er sich endlich mal bequemt hat seinen Job zu machen

Mit welchem Recht erlaubst Du Dir eine solch abqualifizierende Beurteilung??

Du kannst diese sinnlose und unberechtigte "Rumspekuliererei" und die vorverurteilenden Meinungen ohne konkrete Anhaltspunkte wohl offensichtlich nicht lassen!

Dann mach meinetwegen weiter ...

Gerneso  02.12.2016, 17:50
@Familiengerd

Der Fragesteller meldet sich jedenfalls nicht mit Antworten auf Rückfragen zurück. Das ist wohl für sich selbst sprechend.

Und dass Low Performer nicht zu gebrauchen sind ist auch nachvollziehbar. Auch wenn Betriebsräte sich gerne für die einsetzen....

Familiengerd  02.12.2016, 17:57
@Gerneso

Weißt Du etwa den konkreten Grund, warum bisher noch keine Reaktion vom Fragesteller kommt??

Und woher weißt Du, dass es sich um einen " Low Performer" handelt?

Der Begriff klingt zwar gut, macht einen "schlauen" Eindruck, die Verwendung durch Dich ändert aber nichts daran, dass man wegen Deines hartnäckigen Beharrens auf bloße Vorurteile, Vorverurteilungen, Mutmaßungen, Spekulationen sich allmählich mal fragen muss, was hier - bei Dir - eigentlich los ist (um nicht davon zu sprechen, dass man an der Fähigkeit zum vernünftigen Überlegen zweifeln muss).

Gerneso  02.12.2016, 18:00
@Familiengerd

Jemand der Kunden nicht schnellstmöglich zurück ruft und dann noch meint das sei eine Nichtigkeit, sagt alles. Uneinsichtig und nicht bereit sich Kritik zu Herzen zu nehmen.

Dass Du grundsätzlich erst mal gegen den AG bist ist bekannt. Auch wenn Du keine Details kennst.

Familiengerd  02.12.2016, 18:08
@Gerneso

Es ist einfach nicht zu fassen!

Dass Du grundsätzlich erst mal gegen den AG bist ist bekannt.

Erstens geht's darum hier überhaupt nicht! Zweitens ist das völliger Quatsch (und allmählich fällt diese Beurteilung auf Dich zurück)!

Ich wende mich nur gegen Dich, weil Du den Fragesteller beurteilst und verurteilst, ohne auch nur ein einziges konkretes Detail zu kennen!

Auch wenn Du keine Details kennst.

Ich habe auch nicht behauptet, ein Detail zu kennen, Ich habe auch nicht das Verhalten den Fragestellers beurteilt - weil ich das auch gar nicht kann.

Es geht alleine um die Frage der Voraussetzungen für eine Kündigung nach den vom Fragesteller genannten - wenigen - Informationen!

Dass Du offensichtlich überhaupt nicht in der Lage bist, das hier zu verstehen, ist mir inzwischen erhellend klar geworden; das erklärt dann aber auch Dein unsinniges Beharren auf bloßen Mutmaßungen und Beurteilungen - und sagt viel über Deine "Fähigkeiten" diesbezüglich aus!

Gerneso  02.12.2016, 18:11
@Familiengerd

Ohne erst mal die Stellungnahme des Fragestellers abzuwarten hackst Du immer auf anderen Sichtweisen herum. Das ärgert mich.

Wir haben ja nicht zum ersten Mal das Vergnügen. Du bist stets erst mal auf Seiten des Arbeitnehmers.

Ich bin eben unternehmerisch denkend.

Familiengerd  02.12.2016, 18:27
@Gerneso

Wir haben ja nicht zum ersten Mal das Vergnügen. Du bist stets erst mal auf Seiten des Arbeitnehmers.

Meine Stellungnahmen hier haben damit überhaupt nichts zu tun!

Ich bin eben unternehmerisch denkend.

Au! Armes Unternehmen!

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Ich fasse es nicht! Ist das Absicht von Dir?

Das ist ja schlimmer, als würde man gegen die sprichwörtliche Mauer oder zu einem sprichwörtlich "kranken Pferd" reden - und da kann einem schon der Verdacht kommen, das hätte irgend etwas Psychopathogenes

Aber jetzt ist für mich definitiv Schluss mit Deinem hartleibigen Unsinn hier!

PeterSchu  02.12.2016, 18:49

"Denn offenbar gehört es ja zu Deinem Job / Verantwortungsbereich
Ansprechpartner für Kunden zu sein und diesen hast Du nicht nur nicht erfüllt sondern sogar bestehende Kundenbeziehungen gefährdet so dass diese abspringen."

Du musst hellseherische Fähigkeiten haben, um dies aus der Frage herauszulesen.

PeterSchu  02.12.2016, 19:01

Gerneso, du legst hier in der Tat jeden Menge Unterstellungen an den Tag. Für dich ist vollkommen klar, dass es "geschäftsschädigend" war, dass Kunden angeblich erst am nächsten Tag zurückgerufen wurden, du unterstellst, dass der Fragesteller seinen Job nicht ernst nimmt (kennst du ihn denn oder sind Arbeitnehmer generell für dich erstmal Nieten?).

Und was soll die Kritik, dass der Fragesteller sich noch nicht auf Grund der Antworten zurück gemeldet hat?

Die Frage steht jetzt grad mal drei Stunden auf der Plattform und es soll Menschen geben, die durchus auch mal was anderes machen als am Internet zu sitzen.

Familiengerd  02.12.2016, 20:36
@PeterSchu

Danke, PeterSchu!

Ich bin's aber auch selbst schuld, mich ständig auf solche Diskussionen zu bornierten Aussagen einzulassen und zu versuchen, solche "Geister" auf den "rechten Pfad" zu lenken - es ist in der Regel ein vergebliches Bemühen.

Wie viele Mitarbeiter hat der Betrieb? Sind es mehr als 10 ständige Vollzeitkräfte?

Wenn Du vorher nie eine Abmahnung bekommen hast, und nicht in einem Kleinbetrieb arbeitest, halte ich die Kündigung für nicht rechtens. Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt i.d.R. eine Abmahnung wegen desselben "Vergehens" voraus. Es handelt sich ja um eine fristgerechte Kündigung oder?

Hat man Dir den Grund so gesagt? Gibt es einen Betriebsrat?

Kündigungsschutzklage einreichen.Die Begründung kannst Du nachschieben.Ich würde begründen,durch andere Tätigkeiten war mir ein sofortiges zurückrufen nicht möglich.Die subjektiven Beschwerden halten einer objektiven Betrachtung nicht stand,haben keine Substanz.Deshalb kann der oder die Beschwerden Anlaß für eine Änderung in der Arbeitsorganisation sein,Abhilfe durch zeitweiliges einbinden anderer Personen in meine Tätigkeit schaffen. Da mir nicht Gelegenheit gegeben wurde,eine Möglichkeit zu schaffen,(die technischen Möglichkeiten unzureichend sind,falls zutreffend) Prioritäten so zu setzen,wie es notwendig ist,kann die Kündigung keinen Bestand haben.

Ein konkretes Fehlverhalten ist mir nicht vorzuwerfen.

Falls der AG ein Fehlverhalten sieht,hätte er dies explizit benennen müssen.

Eine Abmahnung hätte der Kündigung vorausgehen müssen.

Bitte laß es einen Anwalt machen.

Beste Grüße