Schraube im Autoreifen?

4 Antworten

sicherlich steht dir frei, anzeige zu erstatten. es steht dir auch frei, gegenüber der polizei deinen verdacht zu äußern.

aussagen wie "ich weiß, der drecksack steckt dahinter" würde ich unterlassen. aber wenn du den beamten nähres über das verhältnis zu dem besagten nachbarn berichtest, und in verbindung mit der tatsache, dass sein auto bisher verschont blieb etc, dann ist das noch in keinter weise für dich nachteilig.

die beamten sind der verschwigenheit verpflichtet. d.h. wenn du ihnen so was erzählst, ist das noch lange nicht öffentlich und erfüllt damit auf keinen fall den tatbestand der üblen nachrede.

hier im forum ist das schon etwas kritischer. aber wenn ich mir den beitrag so ansehe, hast du auch hier alles richtig gemacht. du schreibst, du hast den verdacht, und legst auch entsprechend gründe dafür dar. dem entsprechend ist das alles noch durch die freie meinunsäußerung gedeckt.

ich hoffe für euch, dass ihr irgendwie einen friedlichen konsens findet. leider gibt es hier kein patentrezept oder der gleichen...

lg, anna

werde ich dann noch selber rechtlich belangt? Da man die Straße vor seinem Haus ja nicht filmen darf?

Ich halte das für durchaus für möglich

Ich würde trotzdem filmen, egal ob erlaubt oder nicht. Wenn es dann wieder passiert, hätte ich eine ungefähre Uhrzeit und weiß, wer es war. Dann könnte ich mich auf die Lauer legen und schauen, ob die Person es wieder tut.

Ich würde einfach mal ne Kamera versteckt hinhängen, einfach nur um Gewissheit zu haben, wer diese Drecksa* ist. Dann kannst du dir nen Schlachtplan ausbaldowern