Mit PKW über Landwirtschaftlichen Weg/Zeichen 260 Privater Zeuge

10 Antworten

Ein Verwarnungsgeld ist für dich noch nicht verpflichtend, deshalb steht auch im Betreff "Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung". Mit der Zahlung der 20 Euro gibst du gleichzeitig auch zu, der Schuldige zu sein und das Verfahren ist abgeschlossen.

Bist du nicht mit dem Vorwurf einverstanden, würde es ausreichen, die Zahlungsfrist verstreichen zu lassen. Dann wird die Behörde einen Bußgeldbescheid von 20 Euro erlassen, nur kommen dann noch Gebühren und Auslagen von 28,50 Euro hinzu. Sinnvoller wäre es daher, die Gelegenheit zur Anhörung auch zu nutzen, denn ohne deine Äußerung wird es auf jeden Fall teurer. Kannst du z.B. Beweise vorbringen, dass du an diesem Tag nicht mit diesem Auto unterwegs warst oder vielleicht sogar ganz woanders, z.B. durch Tankquittung oder Fahrkarten? Gleichzeitig kannst du die Behörde auch fragen, ob sie nur auf Grund des Kennzeichens auf dich gekommen sind, oder ob die Anzeige auch den Fahrzeugtyp enthielt. Eine reine Kennzeichenanzeige kann auch fehlerhaft sein.

Wenn das alles die Behörde nicht überzeugt, wirst du den Bescheid bekommen, gegen den du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen kannst. Dann kommt es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht, bei dem auch der Zeuge geladen wird. Mit der richtigen Vernehmung ist ein Zeuge häufig das wichtigste Beweismittel in einem Verfahren und außerdem zur Wahrheit verpflichtet. Ist der Richter nicht von deiner Schuld überzeugt, wird er das Verfahren einstellen oder dich sogar freisprechen.

jurafragen  05.12.2013, 15:12

denn ohne deine Äußerung wird es auf jeden Fall teurer.

Ohne wirklich konkrete Hinweise auf die Person des Fahrers bleibt hier nur die Einstellung des Verfahrens.

adk710  05.12.2013, 16:02
@jurafragen

Ups, dieser Satz sollte da eigentlich nicht stehen, da hast du Recht!

Kannst Du irgendwie nachweisen, zum angegebenen Zeitpunkt nicht an dieser Stelle gewesen zu sein? Einen Tankbeleg aus einer anderen Stadt? Arbeitszeit? Kegeltour? Ein Zeuge kann sich bei einem Kennzeichen schnell einmal verlesen. Zahlendreher, Buchstaben vertauscht - alles schon mal dagewesen. Wenn der Zeuge einen weißen Mercedes-Kombi gesehen hat, Du jedoch einen roten Golf Cabrio fährst, wird sich das Mißverständnis auch ganz schnell auflösen lassen.

Wie gehe ich vor?

Du bittest die Behörde, Dir die Zeugenaussage im Wortlaut zukommen zu lassen. Es kommt darauf an, dass er Dich erkannt hat, er wird aber nur das Kennzeichen gelesen und notiert haben. Und vielleicht sogar das falsche.

weißt Du denn überhaupt wo das ist und wenn das stimmt - ganz einfach den Anhörungsbogen ausfüllen und bestreiten, dass Du dort jemals gefahren bist. Wenn Du ferner noch angeben kannst, wo Du zum fraglichen Zeitpunkt warst, ist es umso besser.

erstmal Widerspruch einlegen und abwarten, die Behörde ist verpflichtet bei Anzeigenerstattung zu Ermitteln, i.d.R. haben die selbt kein Interesse wegen 20 EUR Verwarngeld den Verwaltungsapparat zu belasten. Wenn Du bestreitest an genannten Tag dort gewesen zu sein, wird das vermutlich eingestellt. Die Verwaltung ist ihrer Pflicht gegenüber den Anzeigenerstatter nachgekommen, hat ermittelt, der Täter konnte nicht ermittelt werden, eine Halterhaftung gibt es in Deutschland nicht. Wenn Du wirklich dort durchfährst, hast Du keinen Bekannten der dort wohnt ?