Schotter abladen

4 Antworten

Die Straße, egal ob Haupt- oder Nebenstraße, gehört der Allgemeinheit und dient dem Straßenverkehr. Jede andere Nutzung stellt eine "Sondernutzung" dar, für die eine Genehmigung von der Verkehrsbehörde erforderlich wird. Auf Privatgrund kannste grundsätzlich machen, was du willst.

Gleichzeitig könnte durch das Aufbringen von Schotter auf die Fahrbahn ein Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Straftat) vorliegen,da die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt wird, weil du eine Art Hindernis auf der Fahrbahn bereitest., und dadurch fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdest (z.B. Motorradfahrer könnte auf dem Schotter wegrutschen).

Im Prinzip sollte dies kein Problem sein, Ich würde aber auf jeden Fall mit dem Eigentümer des betreffenden Grundstückes (Kommune, Firma oder privat) abklären ob dies möglich ist. Da dies zeitlich befristet ist, und der ursprüngliche Zustand relativ leicht wieder herzustellen ist, sollte dies kein Problem sein.

Dafür brauchst Du in den meisten Orten eine Genehmigung der Gemeinde oder der Verkehrsbehörde. Dein Schotter zahlt - wie auch ein evtl. Baugerüst oder ein Container auf der Strasse - keine Kfz-Steuern, also ist das eine sog. Sondernutzung des Verkehrswegs.

Zwecks Feuerwehrzufahrt mußt Du übrigens 3 Meter frei lassen (2,50 + zweimal 0,25 m), nicht weniger.

Das sollte kein Problem sein, wenn dies kurz danach wieder weggeschafft wird.

Um Streit vorher zu vermeiden vielleicht den Nachbarn bescheid sagen.

Ich muss öfters mal was auf dem Gehweg/Straße Lagern und Zäune dieses mit Absperrbarken ab. Keine Probleme..