Autokennzeichen bei der Steuer
Hallo,
man kann ja für sich entscheiden, ob man öffentliche Verkehrsmittel oder privat PKW bei der Steuererklärung angibt. Eigentlich fahre ich öffentliche Verkehrsmittel, gebe ich jetzt PKW an, überkreuzt sich das mit den Angaben bei meinem Mann. Gibt das Probleme?
3 Antworten
Bei den Fahrten zur Arbeit wird nach dem letzten Kraftfahrzeugkennzeichen gefragt. Wenn Ihr nur ein Fahrzeug habt und beide Ehegatten etwa gleiche Arbeitszeit, und einer fährt z. B. in östliche Richtung zur Arbeit und der andere in westlich Richtung: Ihr müsst die Sachbearbeiter im Finanzamt nicht für so beschränkt halten, dass sie das nicht merken würden. Also bleib bei der Wahrheit. Kreuze "Öffentliche Verkehrsmittel" an, und bei einer normalen Entfernung hast Du daraus keine Nachteile.
es hat nur den unterschied mit der höchstgrenze. bei öffentlichen Verkehrmittel kannst du nur bis zu 4500 Euro absetzen. bei PKw so viel du willst. Kilometerpauschale bleibt dieselbe. Kilometerpauschale ist eigentlich immer das beste.
Ist doch vollkommen egal, weil die Entfernung und somit die Pauschale gleich bleiben.