Parken im wendehammer? Ohne Behinderung und nur für 5-10 Minuten?

4 Antworten

"Das Parken in einem engen Wendehammer, das andere Anwohner am Ausfahren aus ihren Grundstücksausfahrten behindert, kann nach den Umständen im Einzelfall gegen § 1 Abs. 2 StVO oder § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO verstoßen."

Quelle: https://www.frag-einen-anwalt.de/Parken-im-Wendehammer--f266333.html

Daher hat die Polizei ihren Job richtig gemacht.

Es gab dort keine Anwohner, der wendehammer steht sozusagen vor einem park

Dann behinderst Du diejenigen, die wenden wollen. In einem Wendehammer parkt man nicht.

Aus der Frage geht nicht hervor, ob es ein enger Wendehammer ist. Kann sein, muss aber nicht.

Aus der Frage geht nicht hervor, ob er vor der Ausfahrt des Parkplatzes geparkt hat. Kann sein, muss aber nicht.

Aus deinem Zitat geht hervor, dass es ein Verstoß sein kann. Daher: Kann sein, muss aber nicht.

Ergo: Die Schlussfolgerung, dass die Polizei ihren Job richtig gemacht hat, kann richtig sein, muss aber nicht.

@StillesPapier beschreibt es korrekt.

Außerdem: Lade-/Ein-Aussteig-Vorgänge bis max. 5 min - damit sofortige Bereitschaft zum Wegfahren - sind gestattet. Wenn man quatscht, sich vom Fahrzeug entfernt und die Ordnungskräfte gewähren lässt - bitte sehr.

Und: Parken beschreibt bereits den Vorgang (Verlassen des Fahrzeugs, Zeitdauer ...); somit ist das kein Halten zwecks .....

Und in welcher Form erfolgte die Verwarnung? Mündlich? Dann ist deine Beschreibung konfus.

Die Anfrage hier ist somit unnötig und sinnlos.

Außerdem: Lade-/Ein-Aussteig-Vorgänge bis  max. 5 min - damit sofortige Bereitschaft zum Wegfahren - sind gestattet.

Woher nimmst du denn diese Erkenntnis? Wohlgemerkt: Es geht hier um einen Wendehammer, nicht um ein Halteverbot.

Und selbst da wäre deine Aussage falsch, weil man im absoluten gar nicht und im eingeschränkten für das Laden und Ein-/Aussteigen ohne Zeitbegrenzung halten darf.

weil neben dem wendehammer ein Parkplatz ist

Das müsstest du noch mal etwas genauer beschreiben.

Ist eine Verwarnung überhaupt rechtskräftig?

Es geht hier erstmal nicht darum, ob sie rechtskräftig ist, sondern ob sie rechtmäßig ist.

Dazu müsste man die Örtlichkeit genauer kennen und wissen, welcher genaue Vorwurf überhaupt gemacht wurde.

Im Wendehammer darf nicht geparkt werden.

Wir haben hier auch sowas, daher weiß ich das. Bei uns muss da z. B. Krankenwagen und Feuerwehr halten.

Im Wendehammer darf nicht geparkt werden.

Wo steht das?

Bitte nicht lediglich antworten "In der StVO", sondern auch die genaue Stelle in der StVO angeben.

@AntonAntonsen

Das weiß ich nicht.

Bei uns ist aber auch ein Schild "absolutes Parkverbot".

Unser Fußweg ist so schmal, dass keine 2 Fahrzeuge nebeneinander fahren können. Deshalb ist doch der Wendehammer da.

@beangato

Dann ergibt sich das Haltverbot natürlich aus dem Schild, aber nicht aus der Tatsache, dass es sich um einen Wendehammer handelt.

@AntonAntonsen

Ich nehme mal an, dass so ein Schild bei jedem Wendehammer steht.

@beangato

Das halte ich zunächst mal für eine gewagte Behauptung.

@AntonAntonsen

Das ist zum Glück nicht mein Job ;) Raussuchen kann sich das auch jeder selbst ;)