Wie werden Urlaubsabgeltung und Weihnachtsgeld auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet?

2 Antworten

Hallo, normaler Weise kann man solche Zuwendungen bzw. Auszahlungen nicht anrechnen. Die Abzüge sind glaube ich auch geringer als sonst. Schau doch mal auf Google nach. Da steht bestimmt was drin. Aber eine Frage: Wieso bekommst du Urlaubsabgeltung nur bis 2009? Wenn dein AV per 31.3.11 aufgelöst wird (ich hoffe, du hast nicht selbst gekündigt), dann muss das Urlaubsgeld auch bis dahin ausgezahlt werden. Es gibt da ein neues EUGesetz, worin steht, dass Urlaub während Krankheit nicht verfällt und bei Ende ausbezahlt werden muss, wenn du keine Möglichkeit hast, den Urlaub abzugelten. Also bleibe dran und fordere ggf. den Rest nach! Toi toi toi und LG Eva

alfa18 
Fragesteller
 10.06.2011, 21:10

Vielen Dank für deine Antwort. Das Ganze ging über den Anwalt und ist bis auf das Arbeitszeugnis geklärt; möglicherweise muß diesbezüglich nochmal das Arbeitsgericht eine bindende Entscheidung treffen. So verweigert mir z. B. mein AG die Schlußformel, die das Arbeitszeugnis insgesamt entwertet.

Und, war der Auszahlungsbetrag auf die Rente angerechnet? Und wieviel?

Frage, da ich auch Urlaubsabgeltung bekommen habe und jetzt muss ich 3/4 meine /eine/monatliche Rente zurück bezahlen muss! Es war ja kein Nebenverdienst,/wie es in Bescheid steht/ es war ja Entschädigung für mein Urlaub, das ich nicht nehmen konnte/wegen meine Krankheit/!