Frage zum Schonvermögen ( bei Ampel)?

3 Antworten

Wie soll man denn eine Frage beantworten, die sich um überhaupt erst zu entwickelnde zukünftige Regelungen dreht? Es gibt ja bisher noch nicht einmal eine Regierung, geschweige denn entsprechende Festlegungen diesbezüglich. Vor 2023 ist damit sowieso nicht zu rechnen, denn selbst gesetzt den Fall, es kommt zu einer Einigung, würde die neue Regierung erst 2022 ihre Arbeit aufnehmen.

Eine Phase der zweijährigen Schonfrist ist in der Stufe des laut drüber Nachdenkens. Die dinge die du fragst sind alle noch gar nicht ausgegoren. Wie ich die deutsche Gesetzgebung einschätze, wird die Umsetzung dauern und wenn es soweit ist, kommen eine Menge Einzelfallentscheidungen und Prozesse auf die Sozialgerichte zu.

Erst mal abwarten ,bis alles in festen Tüchern ist.