Rente einer Berufsgenossenschaft auf unbestimmte Zeit?

2 Antworten

Hoi.

Wenn diese Formulierung im Rentenbescheid steht, ist das eine Rente auf Lebenszeit.

§ 62 SGB VII Rente als vorläufige Entschädigung

(1) Während der ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall soll der Unfallversicherungsträger die Rente als vorläufige Entschädigung festsetzen, wenn der Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit noch nicht abschließend festgestellt werden kann. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit jederzeit ohne Rücksicht auf die Dauer der Veränderung neu festgestellt werden.

(2) Spätestens mit Ablauf von drei Jahren nach dem Versicherungsfall wird die vorläufige Entschädigung als Rente auf unbestimmte Zeit geleistet. Bei der erstmaligen Feststellung der Rente nach der vorläufigen Entschädigung kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit abweichend von der vorläufigen Entschädigung festgestellt werden, auch wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben.

"Muss ich diese Arztbesuche weiterhin wahrnehmen?" - warum nicht? Natürlich kann dich niemand dazu zwingen, aber auch die BG verschenkt kein Geld - daher haben diese Untersuchungen schon einen Sinn. Sonst frage doch mal deinen Arzt bzw. deinen Sachbearbeiter, warum diese Nachkontrollen sein müssen.

Ciao Loki

Würde ich unbvedingt. Denn Du sagst ja, da steht "auf unbestimmte Zeit". Also sthet da nicht unbegrenzt. Somit könnte da theoretisch mal was kommen. Dann ists besser, die Untersuchungen immer durchgezogen zu haben als nur deswegen erstmal doof da zu stehen.

=>

im Sinne von: dann ist regelmäßig verbrieft, dass Dein Gesundheitszustand xy ist

Wenn dann was kommt, kannst Du sagen: tataaah, hier die duchgehenden Unterlagen.. Und nicht, oh shit, jetzt aber mal Termin machen!

Wäre jedenfalls mein Gedanke.