ICh bekomme Erwerbsminderungsrente und Witwenrente, wieviel darf ich dazu verdienen?

2 Antworten

Hallo UrsulaDeierl,

Sie schreiben:

ICh bekomme Erwerbsminderungsrente und Witwenrente, wieviel darf ich dazu verdienen?

Erwerbsminderungsrente 1004,00 Euro, Witwenrente 575,00 Euro.Bin 100% Schwerbeschädigt und 62 Jahre alt.

Antwort:

Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung ausgewiesen!

"GDB 100!"

Schwerbehinderung hat weder auf die Erwerbsminderungsrente noch auf die Witwenrente eine Auswirkung!

http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/Soziales/Renten/Erwerbsminderungsrente/Erwerbsminderungsrente.html

Schwerbehinderung verhilft Ihnen zu Nachteilsausgleichen, siehe Tabelle unter folgendem Links:

GDB-abhängige Nachteilsausgleiche:

http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf

Merkzeichen-abhängige Nachteilsausgleiche:

http://www.betanet.de/download/tab1-merkzeichen-pdf.pdf

Zulässiger Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderungsrente:

450 Euro pro Monat und zweimal pro Jahr bis zu 900 Euro!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Bei der Witwenrente ist die Sache ungleich komplexer:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232624/publicationFile/58259/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf

Auszug:

Was wird angerechnet?

Es werden nahezu alle Einkommensarten angerechnet.
Eine Ausnahme bilden allerdings bedarfsorientierte Leistungen und die Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen, soweit sie staatlich gefördert worden sind (Riester-Rente).
Zu den bedarfsorientierten Leistungen zählen das Arbeitslosengeld II, Leistungen wie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
oder die Sozialhilfe.

Bitte beachten Sie:

In bestimmten Fällen gelten für Sie Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen, nach denen dann weitere Einkommen nicht
angerechnet werden. 

Lesen Sie hierzu bitte das Kapitel „Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen“.

Hier steckt also der Teufel im Detail:

Tipp:

Lassen Sie sich individuell beraten bei den Bürgerdiensten oder bei DRV-Versichertenältesten in Wohnortnähe (siehe unter Google) oder bei Beratungsstellen der zuständigen DRV-Rentenanstalt in Wohnortnähe, denn nur dann erhalten Sie eine zuverlässige Aussage, welche auf Ihre individuelle Situation genau zugeschnitten ist!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad 


Neben der Erwerbsminderungsrente darfst du  bis zu 450 Euro im Monat hinzu verdienen.




Da du mit deiner Erwerbsminderungsrente  über dem Freibetrag liegst, wird die Witwenrente bereits gekürzt gezahlt.


Von dem Hinzuverdienst werden 40% von der Witwenrente abgezogen.