Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Erwerbsminderungsrente
Hallo, ich beziehe Erwerbsminderungsrente in Höhe von 945,11 Euro,davon gehen 77,49 an die Krankenversicherung und 19,37 an die Pflegeversicherung.Mir bleibt nur noch 848,25 Euro.Vor kurzem habe ich mich von meine langjährige Freundin getrennt und jetzt habe ich Post von Jugendamt bekommen,das ich Unterhalt zahlen soll für unser gemeinsames 4 Jähriges Kind.Meine Frage wie hoch ist der Selbstbehalt und wieviel muss ich zahlen= Danke voab für eure Mühen.
5 Antworten
Garnix.... da du weniger als 1000 Euro hast kannst du dich beruhigt zurücklegen.. es sein denn du hast noch einen 450€ Job
Ist das sicher oder gibt es ein Link oder Paragraph...Damit ich da bei jugendamt kommentieren kann.
Danke sehr hilfreich.
Der Selbstbehalt liegt bei 1000 Euro, demnach mußt du gar nichts zahlen.
Ist das sicher oder gibt es ein Link oder Paragraph...Damit ich da bei jugendamt kommentieren kann.
Findest du alles, wenn du mal nach "Düsseldorfer Tabelle" googlest.
Monatlicher Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschie- denen Berechtigten:
unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig Hierin sind bis 430 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Hei- zung (Warmmiete) enthalten.
1.200 EUR V. Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten einschließlich des trennungsbeding- ten Mehrbedarfs in der Regel:
1. falls erwerbstätig: 1.080 EUR 2. falls nicht erwerbstätig: 880 EUR
"Düsseldorfer tabelle 2015" ist das korrekt....
Du mußt nicht beim unterhaltsberechtigten Ehegatten schauen, sondern beim Kind, da liegt die Sache ein wenig anders.
Vorsicht mit der 1000€ Selbstbehaltsklausel! Bei nicht Berufstätigen ist das weniger.
Das weiß ich, wenn man Sozialbeträge bezieht. War mir bei der Rente jetzt nicht so sicher, ob die als Einkommen zählt oder nicht.
bis zum 31.12. liegt der Selbstbehalt bei nicht Erwerbstätigen, dazu zählen Rentner, bei 800,-€
Ab dem 1.1.15 steigt der Selbstbehalt auf 880,-€.
Nachzulesen in der Düsseldorfer Tabelle.
Du wirst im Streitfall jedoch nachweisen müssen, dass es dir nicht möglich ist, den Mindestkindesunterhalt zu erwirtschaften.
Hier kannst du selbst rechnen. http://www.unterhalt.net/unterhaltsrechner.html
Danke sehr hilfreich.
Das sind 800 Euro Selbstbehalt fuer nicht Berufstaetige (bei Berufstaetigen 1000), aber in naechsten Jahr wird sich der Selbstbehalt erhoehen. Du muesstest also fuer dieses Jahr 50 Euro monatlich zahlen, im naechsten Jahr eher nichts mehr.
Das Jugendamt zahlt wahrscheinlich eh Unterhaltsvorschuss fuer dein Kind, die ersten 6 Jahre.
Vorsicht mit der 1000€ Selbstbehaltsklausel! Bei nicht Berufstätigen ist das weniger.