Schlüsselübergabe Mietende ab wann?
Hallo Leute,
welche Frist gewährt der Vermieter, wenn man bis Mietende noch nicht die Schlüssel abgegeben hat?
8 Antworten
Die Rueckgabe der Mietsache an den Vermieter kann erst NACH der Beendigung des Mietverhaeltnisses verlangt werden. Das heisst also einen Tag nachdem das Mietverhaeltnis geendet hat. Faellt das Ende des Mietverhaeltnisses auf einen Samstag, einen Sonntag oder auf einen gesetzlichen Feiertag, kann die Rueckgabe fruehestens am ersten darauf folgenden Werktag verlangt werden.
Bezogen auf den Februar 2020 heisst dies, dass bei einem am 29. Februar geendeten Mietverhaltnis die Rueckgabe fruehestens am 2. Maerz verlangt werden kann.
Ich kenne Deinen nicht, bei mir keine, wenn ein neuer Mieter einziehen möchte.
Der benötigt alle Schlüssel oder bekommt somit einen neuen Zylinder, ist doch klar.
Geht es um die Schlüssel oder die Wohnung? Beides ist geschuldet, wie es vereinbart war, gesetzl. einen Werktag nach Mietende. Danach darf der VM für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzugsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete verlangen oder gar Schadensersatz, wenn der Nachmieter nicht reinkommt :-O
Was genau ist also das Problem?
Ohne Schlüsselübergabe kein Mietende. Das Objekt ist ja unbenutzbar, wenn du den Schlüssel hast.
Solltest Du Deine Mietwohnung zum 29.02.2020 gekündigt haben, muss die Wohnungsabnahme und Schlüsselrückgabe am 29.02.2020 bis spätestens 23:59 Uhr erfolgt sein.
Der neue Mieter zahlt ja ab 01.03.2020 Miete.
Wer sagt das? Kennst du etwa die Vereinbarung der Parteien? § 193 BGB ist normativ, nicht fakultativ :-O
Landesgesetz vom Hamburg, so deren Merkblatt vom Mieterverein.
Die Gesetze kenne ich auch. Das ändert aber nichts daran, das die Mieparteien übereinstimmend vereinbaren können, die Wohnung bereits nach Mietende an einem Sams-, Sonn- oder Feiertag zu übergeben, etwa weil der Nachmieter sie vertragsgemäß am 01.03. beziehen will. Oder der scheidende Mieter kein Interesse hat, für die Übergabe extra am Montagvormittag aus Süddeutschland anreisen zu müssen, weil dem VM sein WE heilig ist.
Mehr herrschende Meinung der Rechtsprechung statt Faltblätter von Interessenverbänden lesen macht unabhängig sachkundig.
Zitat, einfach mal die Antwort lesen, denn die ist eben falsch!:
... muss die Wohnungsabnahme und Schlüsselrückgabe am 29.02.2020 bis spätestens 23:59 Uhr erfolgt sein.
Zahlst Du bis zum 02.03.2020 Miete? Nein, Du zahlst die Miete nur bis zum 29.02.2020, 23:59 Uhr.
Wir vermieten seit mittlerweile 28 Jahren Wohnungen in Bayern und die Wohnungsübergabe fand immer spätestens am letzten Tag des Monats statt.
Ist auch völlig logisch, da am 1. Tag des neuen Monats der neue Mieter bereits den Mietzins entrichtet. Deshalb steht ihm zu diesem Zeitpunkt auch die Wohnung zu.
Hast Du das aber gut, bei uns und in meinem Bestand gilt jedenfalls das Gesetz und die herrschende Meinung.
Wie du das in deinem Bestand regelst interessiert niemanden sonst und hilft dem Fragesteller überhaupt nicht.
Die gesetzlichen Regelungen d. § 546 I BGB, "die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben" wie des § 193 BGB, dass an die Stelle eines auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallenden Fristende (!) auf den nächste Werktag fällt, gilt eben nur dann, wenn zwischen den Parteien die Rückgabe (!) nichts anderes vereinbart wäre.
Und nichts anderes schreibe ich. Denn wenn es eine Vereinbarung gäbe, würde bestimmt nicht gefragt werden.
Die hier eingestellte und gerügte Antwort ist somit weiterhin schlichtweg falsch.
... wo steht das? Ich lese Rückgabe am 02.03. bis 12.00 Uhr.