Schlüssel an meine Freundin für Katzensitter Dienst gegeben nun ist dieser unauffindbar bei ihr. Wer muss für den Schaden und evtl. Schlösserwechsel aufkommen?

6 Antworten

Es ist ein Irrtum, dass bei Schlüsselverlust die Schlösser im ganzen Haus grundsätzlich auszutauschen sind. Dafür besteht oftmals keine Verhältnismäßigkeit. Es muss hinterfragt werden, wie die genaueren Umstände des Verlustes sind. Wenn beispielsweise die Adresse am Schlüssel befestigt wäre, oder zu vermuten ist, dass jemand den Schlüssel gefunden haben könnte, der weiß wo er passt, dann ist die Chance hoch, dass sich jemand damit unbefugt Zutritt verschafft. Wenn aber hingegen irgend wo der Schlüssel verloren geht, dann weiß der Finder ja nicht, wo der Schlüssel hin gehört. Es muss also eine konkrete Gefahr bestehen, dass ihn jemand benutzen kann. Ist das nicht gegeben, braucht nur ein neuer Schlüssel besorgt werden, was natürlich wesntlich günstiger ist.

An sich muß Deine Freundin zahlen, denn sie hat den Schaden verursacht, selbst wenn sie den Schlüssel verloren hat. Das ist erst mal zweitrangig.

Wie teuer es wird, das kommt drauf an ob es möglich ist Deinen Schlüssel ungültig machen zu lassen für die Schlösser wo er passt. Wenn nicht müssen diese Schlösser ausgetauscht werden, aber mit dem Vermieter sofort sprechen. Sonst kann es für Dich sehr teuer werden. Denn kein Versicherung bezahlt wenn sie Vorsatz unterstellt und der Schlüssel weg ist.

Ich hoffe mal ihr findet den Schlüssel wieder.

Das Problem ist dass wir ein gemischtes Haus sind mit Gewerbeeinheiten. Somit müsste wohl schon die Eingangstür gewechselt werden. Zudem ist mit dem Schlüssel auch Zugang zur Tiefgarage möglich. Ich bin mir nicht sicher ob es ein Sicherheitsschlüssel ist.

Meine Freundin steckt gerade mitten im Umzug. Daher ist die Hoffnung noch, dass der Schlüssel in irgendeinem der zig Kartons ist. Also würde ich ihn erst mal als verlegt ansehen. Danke für den Hinweis, dass ich gegenüber dem Vermieter haftbar bin. Habe gerade zur Sicherheit meine Haftpflicht geprüft und habe eine Schlüsselversicherung dort drin vereinbart.

Gegenüber dem Vermieter stehst Du in der Haftung, müsstest also den Wechsel der Schlösser zahlen.

Das Geld kannst Du dann versuchen im Wege einer Zivilklage von deiner Bekannten zurück zu fordern.