Schlechtwetter Regelung Bau - Arbeitnehmer Frage

2 Antworten

Es gibt hier keine eindeutige Regelung, nur eine entwickelte Rechtsprechung und die kann nicht verallgemeinert oder pauschalisiert werden.

Vom Einzelfall abhängig ist mal die Bereitschaft bzw der Abruf zulässig, mal ist es nicht zulässig. Soweit der Chef einen direkt nach hause schickt, kann davon ausgegangen werden, dass ein Abruf oder eine Bereitschaft nicht besteht - sofern denn nichts anderes vereinbart wird natürlich... schickt er si bspw auf das Betriebsgelände und sagt, dort bleiben, dann ist von Bereitschaft oder Abruf auszugehen.

Versuche dies mit deinem Arbeitgeber zu klären da es wahrscheinlich nicht überall gleich gehandhabt wird.