Fahrt auf und von Baustelle - Arbeitsrecht - Was muss Chef zahlen

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich zitiere mal aus dem Arbeitsrechtkommentar von P.Wedde, Arbeitszeitgesetz § 2:

"Grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit gehören Wegezeiten der AN zwischen Wohnung und Betrieb. Zur Arbeitszeit gehören hingegen Wegezeiten zwischen dem Beetrieb des AG in dem AN ihren Arbeitsplatz haben und anderen Arbeitsstellen (BayOLG 23.3.1992, NZA 92, 811)"

"Die Arbeitszeit beginnt und endet im Regelfall am Eingang des Betriebs. Zur Arbeitszeit gehören Wege im Betrieb sowie Wegezeiten außerhalb des Betriebs, wenn diese in Ausübung der Tätigkeit für den AG ausgeübt werden (etwa Wegezeiten von Servicetechnikern) Auch die Zeiten der vom AG durchgeführten Beförderungen zu bestimmten Betriebsstätten oder auswärtigen Arbeitsorten sind Arbeitszeit (Buschmann/Ulber ArbZG Bk § 2 Rn 8)"

Kurz gesagt, der Weg zum Betrieb und zurück sind keine Arbeitszeit. Alles andere sind Arbeitsstunden. .

Hexle2  08.11.2012, 17:28

Danke für's Sternchen

Dazu muss man den "Vertrag" lesen und ggf. den Tarifvertrag wenn der Vertrag diesen inkludiert. Erst dann kann man was sagen. Es gibt unterschiedliche Regelungen. Von zahlt alles - bis zahlt weniger.

Machen wir es einfach.Der Weg zur Baustelle und von der Baustelle ist Privat.Das ist Der Arbeitsweg Wechselnde Arbeitsplätze..Kannst du steuerlich Geltend machen.Einige Firmen zahlen eine Pauschale freiwillig.

NeusMitglied 
Fragesteller
 07.11.2012, 17:22

Das stimmt so sicher nicht! Der Arbeitsplatz ist der Betriebshof.

Wenn ein Büromitarbeiter im Auftrag seines Chefs für ihn zum Supermarkt fährt, dann muss der Chef dem Mitarbeiter doch auch die Fahrt zum und vom Supermarkt zahlen.

Dackelmann888  08.11.2012, 11:21
@NeusMitglied

Im Bauhandwerk sind die Mitarbeiter,immer auf einer Baustelle,das sind immer wechselnde Arbeitsplätze.

Cranberry42  09.11.2012, 15:58

Dackelmann, deine Einschätzung ist falsch.

Dackelmann888  11.11.2012, 11:51
@Cranberry42

Es ist aber Praxis bei vielen.

Da solltest du in deinen Arbeitsvertrag schauen, wie das geregelt ist. Wenn es dir nicht passt, musst du dir eben was anderes suchen.

Hexle2  07.11.2012, 20:59

Wenn Du nicht mehr zu sagen hast, dann lass es. Hilfreich ist so eine Antwort bestimmt nicht

Cranberry42  09.11.2012, 15:57

@DerHans: Schon schlimm, so eine Antwort zu geben.

da stimmt doch rein garnichts , schreibe das so wie es hier steht mal an die Berufsgenossenschaft