Chef motzt rum "Warum machen Sie immer pünktlich nach Dienstvorschrift Feierabend"?

6 Antworten

Wie antwortet man am besten, wenn man keine Gründe nennen will?

"Weil Sie kein einschlägiges Vergütungsangebot gemacht haben."

Chefs die außerordentlichen Einsatz möchten, sollten auch außerordentlich vergüten und honorieren.

Mein Angestellter hat mehr oder weniger Gleitzeit.

Solange Du keinen vernünftigen Grund nennen kannst und auch nennst, wird die Antwort stets als so gegeben angesehen: "Weil ich keinen Bock habe".

Und sei ehrlich, so ist es auch.

Sodele, aber wie sage ich es Dir schonend, den Job als Abteilungsleiter (falls es sowas gibt bei euch), den wirst Du so niemals erreichen. Denn der Kandidat dafür hat gezeigt, dass er sich mit dem Unternehmen identifiziert, mehr Augenmerk auf die anstehenden Aufgaben legt als auf seinen pünktlichen Feierabend und zudem bereit ist, sich mehr als nur vertraglich verlangt einzubringen.

Du musst natürlich nicht, naja es sei denn es wird angeordnet und es ist so vertraglich geregelt, aber sei Dir sicher, weiter kommst Du so keinesfalls und sollte man das Unternehmen mal in Folge finanzieller Schwierigkeiten etwas verkleinern müssen, bist Du der, den sie betriebsbedingt kündigen werden statt jemandem, der vorher vollen Einsatz gezeigt hat.

Tut mir ja leid, aber dem ist so.

Eingangs berichtete ich von Gründen, welche sicherlich als vernünftig durchgehen würden. Also z.B. weil Dein Kind aus dem Schülerhort spätestens dann und dann abgeholt werden muss, weil Du Deine Mutter pflegen musst, sowas in der Richtung.

Sowas wird man Dir unter Umstäden durchgehen lassen und nicht um Nachhteil rechnen, aber nur vielleicht, sicher ist das auch nicht.

Und ich kann Dir für mein geschreibsel auch einen Beleg liefern. Dieser liegt in genau dieser Frage  Deines Chefs. An genau dieser kannst Du erkennen, dass es ihm:

a.) auffällt und er es sich merkt.

b.) nicht gefällt.

Danke für deine Antwort. Klar das stimmt ja prinzipiell, aber es ist so: ich habe bereits weit über 100 Überstunden, der Chef dürfte also eigentlich nichts zu motzen haben.



Sodele, aber wie sage ich es Dir schonend, den Job als Abteilungsleiter (falls es sowas gibt bei euch), den wirst Du so niemals erreichen. Denn der Kandidat dafür hat gezeigt, dass er sich mit dem Unternehmen identifiziert, mehr Augenmerk auf die anstehenden Aufgaben legt als auf seinen pünktlichen Feierabend und zudem bereit ist, sich mehr als nur vertraglich verlangt einzubringen.


Ist ja ein schöner Vortrag....aber wenn sein Arbeitgeber auf Überstunden angewiesen ist, sollte er einen neuen Leiter für die Personalabteilung einstellen.

Jemanden der ihm die legale Möglichkeit gibt, regelmäßig Überstunden anzuordnen, und dass in die Arbeitsverträge schreibt, oder Einzelvereinbarungen trifft. 

Wenn er diese Möglichkeit nicht nutzt, sollte er nicht Angestellte kritisch beäugen, die Überstunden verweigern, sondern sich selbst, und sein unternehmerisches Handeln, was Arbeitsverträge angeht.

"Chef, sie wissen doch genau, dass man Überstunden nur machen darf, wenn der Chef, also Sie, diese Explizit anordnet, und einen gesetzlich zugelassenen Grund angibt. Ich find das ja auch blöd. Aber was will man machen? Gegen das Arbeitszeitgesetz ist man machtlos"!

http://arbeits-abc.de/ueberstunden-das-darf-der-arbeitgeber-verlangen/#2

Perfekt! Danke!!

Oder die mutig-freche Variante: "Tja, wie man in den Wald hinein ruft... Sie zahlen meinen Lohn ja auch immer nur cent-genau gemäß Vertrag ohne Aussicht auf spontane Gratifikationen, oder?"

Haha auch nicht schlecht :D Danke ! :))

Überstunden müssen Arbeitnehmer ja nur leisten, wenn dies im Vertrag so
vorgesehen ist oder sie vertraglich dazu verpflichtet sind.

Sagt wer? Selbstverständlich darf Mehrarbeit vom Vorgestzten auch kurzfristig angeordnet werden oder ergibt sich aus der zu erledigenden Arbeit.

Sagst du dem Kunden oder Kollegen, der kurz vor Schluss mit seinem Anliegen vorbeikommt: "Tut mir leid, ich habe gleich Feierabend, das schaffe ich in den paar Minuten nicht mehr, Schal und Mantel anziehen muss ich auch noch, kommen sie morgen wieder"?

G imager761

"Sagt wer?"
Die Regelungen im Arbeitsvertrag ;)

@Eddcapet

Seit wann braucht es vertragliche Regelungen, seine Arbeit zu erledigen? Mein Beispiel mit dem Kunden auf dem letzten Drücker ist klassisch, der Auftrag vom Chef "das Einschreiben muss heute noch zur Post", "der Auftrag muss heute unbedingt erledigt werden, der Kunde kommt um 18.00 Uhr vorbei" oder "bevor sie gehen, brauche ich die Akte XYZ auf meinem Schreibtisch" auch.

Viel Freude mit dem Vortrag aus dem Arbeitszeitgesetz, sich diesen dienstlichen Anweisungen mit Hinweis auf pünktlichen Feirabend zu widersetzen.

Lies dann gleich mal "Arbeitsverweigerung" und nenne mir eine Bestimmung, die dies außerhalb der Arbeitszeit als unzulässig definiert.

Sagt wer? Selbstverständlich darf Mehrarbeit vom Vorgestzten auch kurzfristig angeordnet werden oder ergibt sich aus der zu erledigenden Arbeit.

Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, ergibt es sich aus den Ausnahmefällen, die das Arbeitszeitgesetz in §14 zulässt:

1) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 9 bis 11 darf abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu mißlingen drohen.(2) Von den §§ 3 bis 5, 6 Abs. 2, §§ 7, 11 Abs. 1 bis 3 und § 12 darf ferner abgewichen werden,
1.
wenn eine verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern vorübergehend mit Arbeiten beschäftigt wird, deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeiten gefährden oder einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge haben würden,
2.
bei Forschung und Lehre, bei unaufschiebbaren Vor- und Abschlußarbeiten sowie bei unaufschiebbaren Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen oder zur Behandlung und Pflege von Tieren an einzelnen Tagen,
wenn dem Arbeitgeber andere Vorkehrungen nicht zugemutet werden können.(3) Wird von den Befugnissen nach Absatz 1 oder 2 Gebrauch gemacht, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

Als "Experte für Recht" solltest du dich eher über einen Unternehmer echauffieren, der seine Möglichkeiten nicht nutzt, die er in diesem Bereich hat, und nicht durch entsprechende Vertragsklauseln Rechtssicherheit, für sich und seine Angestellten herstellt.

Der Unternehmer handelt dann nämlich Ordnungswidrig, und kann mit einem Bußgeld bis zu 15000 € bestraft werden.

Sagt wer?

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG und entsprechend die Rechtsprechung!

Selbstverständlich darf Mehrarbeit vom Vorgesetzten auch kurzfristig angeordnet werden

Grundsätzlich: Nein!

Überstunden müssen mit einem Vorlauf von mindestens 4 Tagen angeordnet werden. Das ergibt sich aus der analogen Anwendung des TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 2.

Ausnahmen bestehen nur in Situationen, wo sich das aus der besonderen Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ergibt, also z.B. bei konkreten Notfällen (etwa: bei einer Überschwemmung kann ein Lager mit empfindlicher Ware nur mit kurzfristig zu leistenden Überstunden rechtzeitig geräumt werden).

Und Dein Beispiel ("Tut mir leid, ich habe gleich Feierabend, das schaffe ich in den paar Minuten nicht mehr [...].") ist ja ziemlich realitätsfern und eher Comic.

@Familiengerd

Das TzBfG greift aber nur bei Teilzeit und befristeten Verträgen.

@Eddcapet

@ Eddcapet:

Nein! Da bist Du im Irrtum!

Erstens sprach ich von "analoger Anwendung" des Gesetzes.

Zweitens wenden die Gerichte dieses Bestimmung des TzBfG entsprechend auch auf die Anordnung von Überstunden, die Festlegung von Schichtplänen usw. an, auch wenn es sich nicht um Teilzeit- und befristete Arbeitsverhältnisse handelt.