Schlägerei Schuld?

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google mal "Trutzwehr". Ihr wart in Unterzahl, du bist bereits am Hals angegriffen worden und dein Kontrahent droht aus kleinster Distanz einen weiteren gefährlichen Angriff an. Da hast du das Recht, dich zu wehren.
Aber möglicherweise brauchst du einen Anwalt.

Das gibt erstmal Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung.

Das muß ein Richter klären.

Möglicherweise kannst du nachweisen, dass du in Notwehr gehandelt hast.

Ausserdem hast du zuerst eine Ohrfeige bekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jedem von euch würde eine Strafe drohen.

Laut Gesetz hast du dich nur verteidigt dies war Notwehr du wurdest schon angegriffen und ein weiterer Angriff stand bevor ich würde die Typen anzeige.wenn ich fragen darf was habt ihr gemacht das die euch so gehasst haben