Schirm durch Wind auf Arbeit kaputt gegangen?

3 Antworten

Natürlich musst du den Schirm nicht bezahlen. Wahrscheinlich ist das Ding längst abgeschrieben. Außerdem hat dein Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen dass das Inventar wind- und wetterfest ist.

Ich muss den bis jetzt anderen beiden Antwortgebern wehement widersprechen.

Als Arbeitnehmer kann man selbstverständlich für die Schäden gegenüber den Arbeitgeber haftbar gemacht werden.

https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html#tocitem2

Ich schätze hier liegt ein Fall von Fahrlässigkeit vor. Ob nun grob (das starker Wind für Schirme nicht gut ist, weiß ja jeder -> der Arbeitnehmer haftet), mittel (dass so starker Wind oder Böen auftreten, war nicht zu erwarten -> Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernehmen je einen Teil des Schadens) oder leicht (der Arbeitgeber hat dich ggf. nicht klar genug unterwiesen, dass du dich auch um die Schirme zu kümmern hast oder womöglich sogar angeordnet, dass die Schirme möglichst lange offen bleiben sollen -> Arbeitgeber trägt den Schaden alleine), vermag ich nicht zu sagen, da mir die gneauen Umstände unbekannt sind.

Wie kommt dein Arbeitgeber darauf? Warst du für den Wind verantwortlich? Oder für die Wettervorhersage?

Wenn er seinen Betrieb nicht richtig gegen Sturm versichert hat. ist das alleine SEIN Problem.

Sollte er jetzt einfach deinen Lohn einbehalten gehst du SOFORT zum Arbeitsgericht und klagst den Lohn ein. Das ist KOSTENLOS und du brauchst dafür auch KEINEN Anwalt