Wenn bei der Arbeit etwas kaputt geht - wer zahlt?

14 Antworten

Der Zusammenhang ist wichtig.

Hast du den Gegenstand vorsätzlich kaputt gemacht erübrigt sich die Antwort.

Hast du zB aus Versehen etwas kaputt gemacht, dann die Versicherung des AG oder deine Haftpflicht.

Ist die etwas kaputt gegangen, auf Grund deiner fehlenden Qualifikation und oder Vorsichtigkeit (wenn nachweisbar), dann du. (Bsp. Du bist im Betrieb als Maschinen-Anlagenführer eingestellt und dir geht eine Maschine kaputt durch dein Unwissen) 

Haemiler  17.01.2017, 08:45

Das mit der PHV ist nicht richtig. Heißt nicht umsonst PrivatHV. Schäden in der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ist hier nicht versichert!

LiselotteHerz  17.01.2017, 08:48
@Haemiler

Das glaube ich jetzt nicht, dafür hat man doch eine Private Haftpflichtversicherung.

Hallo kajochp,

das kommt in der Regel immer darauf an, was kaputt gegangen ist, warum es kaputt gegangen ist und wer es kaputt gemacht hat. In den meisten Fällen zahlt es der Arbeitgeber selbst, oder seine Versicherung, wenn er dafür eine Versicherung abgeschlossen hat.

Wenn der Arbeitnehmer etwas kaputt gemacht hat und dabei grob fahrlässig gehandelt hatte, also er schmeißt beispielsweise in Wut den Monitor auf den Boden, dann zahlt er selbstverständlich selbst. Oder seine Versicherung, wenn er eine hat und diese dafür auch in Kraft tritt. In dem beschriebenen Beispiel, wird er es wohl eher selbst zahlen müssen.

Viele Grüße
DatSchoof

kajochp 
Fragesteller
 17.01.2017, 08:46

Hallo, also es war nicht grob fahrlässig. Es ist einfach beim spülen passiert. Er muss tgl. ein paar mal von den Kunden Gläser, Tassen und eben Karaffen spülen. Das kann ja immer mal passieren, dass dabei eine Tasse od. irgendwas runterfällt. Muss er die jetzt jedes mal selber zahlen? Das kann ich mir ehrlichgesagt nicht vorstellen. Da würde jede Bedienung in einem Restaurant aber arm werden :-).

DatSchoof  17.01.2017, 08:50
@kajochp

Es ist immer die Frage, wie weit gehen die jeweiligen Parteien und versuchen die Paragraphen auszufechten. Wenn bei seiner normalen Arbeitstätigkeit irgendwas passiert, dann zahlt dass der Arbeitnehmer. Da spielen auch Missgeschicke mit rein. Sprich der Handwerker der den Hammer von der Leiter fallen lässt, weil er ihm aus der Hand gerutscht ist und der eine Etage tiefer eine Fensterscheibe durchbricht, der muss nicht selbst zahlen. Das zahlt in der Regel der Arbeitgeber.

Nun ist die Frage ob das Spülen zu seiner normalen Tätigkeit gehört, oder nicht. Wenn nicht, dann könnte dein Sohn es theoretisch wirklich über seine Haftpflicht laufen lassen. Dabei sollte er dann aber nicht erwähnen, dass er für Kunden gespült hat. Am Ende stellt sich nur die Frage, ob das den Aufwand für 15 EUR lohnt. Bei diesen Beträgen sollte auch der Arbeitgeber einfach sagen, Schwamm drüber und gut. Nur was macht man, wenn sie sagen ihr müsst zahlen? Wollt Ihr dann Paragraphen reiten?

GanMar  17.01.2017, 09:15
@DatSchoof

Dabei sollte er dann aber nicht erwähnen, dass er für Kunden gespült hat.

Oh doch! Und ob er das tun sollte! Es gehört zu den Pflichten des Versicherten, alles anzugeben, was in Verbindung mit dem Versicherungsfall von Belang ist. Tut er das nicht, verliert er den Versicherungsschutz.

Ein normaler AG sagt dazu nichts weiter, scheint hier leider nicht der Fall zu sein.

Ihr habt doch bestimmt eine Privathaftpflicht? Wenn der AG hier wegen so einer Lapalie ein Faß aufmacht, soll er die Rechnung raussuchen und ihr könnt die bei Eurer Haftpflichtversicherung einreichen.

https://www.cosmosdirekt.de/private-haftpflichtversicherung/haftpflicht-leistungen/

lg Lilo

Ihr wollt doch wohl nicht wegen so einem Quiatsch einen Anwalt aufsuchen? Die Kosten stehen in keiner Relation zu dem entstandenen Schaden.

kajochp 
Fragesteller
 17.01.2017, 09:12

Nein - wir wollen natürlich hier keinen Anwalt einschalten, aber es kann ja auch in Zukunft mal passieren, dass etwas unabsichtlich kaputt geht und dann wüsste ich halte schon mal wie die gesetzliche Regelung hierfür aussieht. Was ist denn wenn es mal was teureres ist. Er arbeitet in einem Fitnessstudio und Gläser/Karaffen spülen gehört halt zu seiner tlg. Arbeit dazu. Was ja auch ok ist. Aber wenn er dann jedes mal zahlen muss, finde ich das ehrlichgesagt nicht ok.

Wenn du besoffen, den Firmenwagen in den Graben fährst, zahlst wohl du.

Wenn auf dem Bau beim schaufeln die Schaufel bricht, bezahlt wohl der Arbeitgeber.

Ist also Abhängig, was, wie und wann kaputt geht.

Es kommt wie immer darauf an.

Wenn es nicht mutwillig oder gar vorsätzlich zerstört wurde und es sich um Firmeneigentum handelt bzw. um etwas, was für die Arbeit benötigt wird, normalerweise der Arbeitgeber bzw. dessen Versicherung. Es kann da aber sicherlich auch Ausnahmen geben.