Muss der Arbeitgeber die zerstörte Brille eines Mitarbeiters zahlen?

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Nach § 27 Abs. 2 SGB VII wird ein durch einen Arbeitsunfall beschädigtes oder verloren gegangenes Hilfsmittel durch die Berufsgenossenschaft wiederhergestellt oder erneuert. Wenn dein Mann einen Arbeitsunfall hatte, sollte er sich die neue Brille von der BG ersetzen lassen.

OK, man hat ihm gesagt, das die Leistung aus der gesetzl. Unfallversicherung rausgenommen wurde und er deshalb keinen Ersatz bekommt.

@Irmipi

Ich hab mich nochmal erkundigt. Nach § 8 Abs. 3 SGB VII gilt als Gesundheitsschaden als Folge eines Arbeitsunfalls auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels. Das ist Gesetz. Und ich hab nochmal nachgefragt, was hier mit Hilfsmitteln gemeint ist. Das sind Prothesen, wie Arm- und Beinprothesen, Zahnprothesen, aber auch Brillen. Dass Brillen dazu gehören, war nicht immer so. Aber seit einigen Jahrzehnten gehören Brillen auch dazu und es ist noch so, auch nach dem offiziellen Kommentar zur Unfallversicherung von Bereiter-Hahn.

Der Verlust wird nach § 27 Abs. 2 SGB VII wiederhergestellt oder erneuert. Im Gesetz steht nicht, dass das erneuert werden kann, sondern dass es erneuert WIRD. Da hat die BG keine Wahl.

Das, was ein gesetzlicher Anspruch ist, kann nicht aus dem Leistungskatalog einer einzelnen BG gestrichen werden. Ich rate euch, schriftlich um Erstattung der Brille zu bitten mit dem Hinweis, dass ihr bei Ablehnung um einen Bescheid bittet, in dem die Ablehnung begründet wird.

@Irmipi

Ich hab mich nochmal erkundigt. Nach § 8 Abs. 3 SGB VII gilt als Gesundheitsschaden als Folge eines Arbeitsunfalls auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels. Das ist Gesetz. Und ich hab nochmal nachgefragt, was hier mit Hilfsmitteln gemeint ist. Das sind Prothesen, wie Arm- und Beinprothesen, Zahnprothesen, aber auch Brillen. Dass Brillen dazu gehören, war nicht immer so. Aber seit einigen Jahrzehnten gehören Brillen auch dazu und es ist noch so, auch nach dem offiziellen Kommentar zur Unfallversicherung von Bereiter-Hahn.

Der Verlust wird nach § 27 Abs. 2 SGB VII wiederhergestellt oder erneuert. Im Gesetz steht nicht, dass das erneuert werden kann, sondern dass es erneuert WIRD. Da hat die BG keine Wahl.

Das, was ein gesetzlicher Anspruch ist, kann nicht aus dem Leistungskatalog einer einzelnen BG gestrichen werden. Ich rate euch, schriftlich um Erstattung der Brille zu bitten mit dem Hinweis, dass ihr bei Ablehnung um einen Bescheid bittet, in dem die Ablehnung begründet wird.

Mein Mann hatte einen kleinen Arbeitsunfall

Bitte mal mehr dazu. Was ist passiert?

''(3) Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels.''

§ 8 SGB VII

Das heißt, wenn die Brille im Rahmen eines Arbeitsunfalles kaputt gegangen ist, dann zahlt das die gesetzliche Unfallversicherung. Der Arbeitgeber ist da außen vor.

Hoi.

Genau!

Auszug aus einem Schreiben einer BG:

"Die Kostenerstattung ist begrenzt:

  • Die Kosten für ein Brillengestell werden ohne kostennachweis bis zu 100,00 Euro erstattet.

  • Im Falle des Kostennachweises(Vorlage der Rechnung) werden die Kosten für ein Brillengestell bis zu 250,00 Euro erstattet.

  • Die Kosten für die Brillengläser werden in Höhe der tatsächlichen nachgewiesenen Kosten erstatter. Allerdings nur bis zum Wiederbeschaffungswert."

Spätestens jetzt sollte der AG den Arbeitsunfall melden. Alternativ kann das natürlich auch der Verletzte tun.

Ciao Loki

@Irmipi schade, dass du nichts zu dem Arbeitsunfall geschrieben hast. Denn nicht jeder Unfall, der auf Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passiert, wird als Arbeitsunfall anerkannt.

Aber wenn du sicher bist, dass es ein Arbeitsunfall ist, dann ist die zuständige BG euer Ansprechpartner.

Kann man einzelne Posten, wie Ersatz einer Brille,aus der getzl. Unfallversicherung rausnehmen?

@Irmipi

Hoi.

Nein! Die Versicherung besteht entweder und leistet in vollem Umfang oder gar nicht.

Ciao Loki

Kann man einzelne Posten, wie Ersatz einer Brille, aus der gesetzl. Unfallversicherung rausnehmen?

Der Arbeitgeber ist nicht versichert? Was ist denn, wenn mal ein schwerer Arbeitsunfall passiert?

Der Arbeitgeber muss versichert sein! Wenn er in der Firma einen Betriebsrat hat, diesen mal darauf ansprechen.

Vor einigen Jahren ging meine Brille auch mal kaputt. Es war kein Arbeitsunfall, sondern nur während der Arbeit. Die Kosten der Brille wurden anstandslos erstattet. ,

Da hast du Recht. Aber der Arbeitgeber hat die Klausel rausgenommen, weil er der Meinung war: Die Mitarbeiter würden sich auf kosten der Firma alle neue Brillen kaufen. Was völliger Quatsch ist.

@Irmipi

"Aber der Arbeitgeber hat die Klausel rausgenommen, weil er der Meinung war: Die Mitarbeiter würden sich auf kosten der Firma alle neue Brillen kaufen. Was völliger Quatsch ist."

Ich denke gerade an: "Der Arbeitgeber hat die Klausel herausgenommen, dass er seinen Arbeitern Lohn zahlen muss, dass das ja negativ für die Firmenbilanz ist.

Wohin Du Dich wenden solltest, weiß ich aber nicht. An die IHK usw. oder an die Versicherung des Arbeitgebers?

Ich kenne mich damit leider nicht sehr gut aus.

Ganz ausnahmsweise kann den Arbeitgeber auch eine Erstattungspflicht bei Sachschäden des Arbeitnehmers treffen, ohne dass er (oder einer seiner Erfüllungsgehilfen) den Schaden verschuldet hat. Eine Erstattungspflicht kommt jedoch nur in Betracht, sofern der Schaden unverschuldet in Ausübung einer gefährlichen Tätigkeit entstanden ist und außergewöhnlich ist, d.h. ein Schaden eingetreten ist, mit dem der Arbeitnehmer grundsätzlich bei der Arbeit nicht zu rechnen hat und für deren Hinnahme er erkennbar auch nicht bezahlt wird.

Quelle Arbeitsrecht-Ratgeber

Aber ob sich der Aufwand für eine Brille lohnt. Eventuell mal den Text beim Arbeitgeber vorlegen. Leider hat man als Arbeitnehmer immer schlechte Karten wenn man zum Anwalt geht.

Muss Dir aber recht geben, allein aus Kulanz müsste der Arbeitgeber die Brille ersetzen, sofern Dein Mann nicht durch eigenes Verschulden den Arbeitsunfall herbeigeführt hat.

Wenn rs eon Arbeotsunfall gewesen ist mal der Berufsgenossenschaft melden ! Die treten dann fur den Schaden ein aber nur wenn der unfall gemeldet wurde