schild überfahren in der Probezeit?

5 Antworten

Wenn Du Dich bei einem Verkehrsunfall mit geringfügigem Sachschaden binnen 24 Stunden selbst meldest, BEVOR es zu einer Anzeige kam, bzw. die Polizei dich ermittelte als Täter, kann solch ein Verfahren strafrechtlich durchaus eingestellt werden.

Allerdings können Verkehrsschilder im Ersatz zzgl. Austauscharbeit schnell mal einen Kostenfaktor im 4-stelligen Bereich verursachen, womit der Aspekt " geringfügiger Schaden " nicht mehr gegeben wäre.

Dann wäre o.g. Selbstanzeige binnen 24 Stunden strafrechtlich wirklich nur noch mildernd, aber nicht urteilsfrei.

Im Zuge dessen kann es dann durchaus passieren das Deine Fahrerlaubnis auf Probe widerrufen wird und eine Sperrfrist von mindestens 6 Monaten zur Wiedererteilung bei einer strafrechlichen Verurteilung nach Paragraf 142 StGB ( unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ) verurteilt werden würdest.

Wenn Du dabei zuvor noch nie strafrechtlich in Erscheinung tratest, könnte hier im Strafverfahren dann bei Verurteilung eine Geldstrafe ab etwa 30 Tagessätzen , aber vermutlich deutlich unter 90 TS auf Dich zukommen. ( 1 TS entspricht ca. 1/30 Deines monatlichen Netto-Einkommens )

Was meinst du mit "Schild überfahren"? Kaputtfahren? Wenn du das tust und abhaust, begehst du eine Straftat. Und ja, das Melden wirkt sich strafmildernd aus. Auch das unverzügliche Bezahlen des Schadens wirkt sich strafmildernd aus. Gar nicht erst wegfahren wäre straffrei.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

Allerdings dürfte es sich bei einem Verkehrsschild nicht um einen unbedeutenden Sachschaden handeln.

Sind nach einer Unfallflucht noch weitere Folgen möglich?

Bei einer begangenen Fahrerflucht liegt das Strafmaß laut § 142 StGB bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Doch können außerdem noch verkehrsrechtliche Konsequenzen drohen?

Nach einer Fahrerflucht können die Folgen außerdem aus drei Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot von maximal drei Monaten sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestehen.

Was den unfallflüchtigen Fahrer letztendlich erwartet, richtet sich erneut nach der Höhe des vorliegenden Schadens.

Folgende Sanktionen sind möglich:

  • Wenn der Schaden unter 600 Euro liegt: Konnte der Fahrer ermittelt werden, erwartet ihn normalerweise eine Geldauflage. Das Verfahren wird eingestellt.
  • Wenn der Schaden weniger als 1.300 Euro beträgt: In diesem Fall richtet sich die mit der Fahrerflucht verbundenen Strafe nach der Höhe eines Monatsgehalts. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein maximal dreimonatiges Fahrverbot.
  • Wenn der Schaden 1.300 Euro übersteigt: Neben einer hohen Geldstrafe, die den Rahmen eines Monatsgehalts durchaus sprengen kann, kommen außerdem drei Punkte in Flensburg sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis auf den Unfallflüchtigen zu. Er darf im Anschluss in der Regel mindestens sechs Monate lang keine neue Fahrerlaubnis beantragen (Sperrfrist).

Wenn du erst mal 24 Stunden vergehen lässt, wird schon mal vermutet, dass du zum tatsächlichen Unfallzeitpunkt vielleicht angetrunken warst.

Unfall mit Fahrerflucht...Nachschulung + Strafe + verlängerte Probezeit. Das wegfahren war das Problem.... sonst hätte man sich da leicht rausquatschen können und den Schaden bezahlen. So, ists zu spät.... So What...

KeyLF  29.12.2017, 14:08

DIe 24 Stunden sind auch uninteressant.... weggefahren ist weggefahren!

Bewerber1998 
Fragesteller
 29.12.2017, 14:09
@KeyLF

es gibt aber eine 24 Stunden Regel bei Selbstanzeige die die Strafe mildern kann

Bitterkraut  29.12.2017, 14:15
@Bewerber1998

Eine Selbstanzeige wirkt sich immer strafmildernd aus.