Schenkung Erbrecht unter den Geschwistern . Pfiichtteil

4 Antworten

Sie sollten anhand des damaligen Übertragungsvertrags feststellen, ob Ihre Eltern bestimmt haben, dass Ihr Bruder sich den Wert des Hauses auf seinen späteren Erbteil anrechnen lassen muss. Der Notar, der den Übertragungsvertrag protokolliert hat, müsste eigentlich darauf hingewirkt haben, dass darüber eine klare Bestimmun g getroffen wird. Wenn das nicht der Fall ist, hätte der Notar ein wenig "gepfuscht" und Sie könnten beim Tod der Eltern leider keine Anrechnung verlangen . Wenn die Anrechnung nur im Testament der Eltern bestimmt worden sein sollte, ohne dass das schon bei der Übergabe vereinbart worden ist, , wäre das nicht ausreichend.. Auch der Pflichtteilsergänzungs-anspruch ist nach 10 Jahren erledigt.

Wie kann denn jemand 12 Jahre nicht merken, dass er Hausbesitzer ist? Auf jeden Fall muss er jetzt beweisen, dass er Eigentümer ist, wenn es tatsächlich kein Testament gibt. Vor 12 Jahren, als er -wohl zu Lebzeiten der Eltern- dieses Haus geschenkt bekam, gab es keine Verpflichtung für ihn, seine Geschwister über dieses Geschenk zu informieren. Einzig jetzt muss er beweisen, dass es ihm seit 12 Jahren gehört und zumindest eine notarielle Schenkungsurkunde haben.

Nach 10 Jahren besteht bzgl. der Schenkung kein Pflichtteilsergänzungsanspruch der unbegünstigten Kinder mehr :-(

Das Haus zählt demnach nicht mehr zum Nachlass der SchenKungsgeber :-O

Sofern in einem Testament die Schenkungsgeber hierüber jedoch eine Anrechnung oder Ausgleich der Geschwister verfügt wurde, gilt der natürlich.

G imager761

terrrro 
Fragesteller
 25.07.2012, 21:33

Also wenn ich das richtig Verstanden hab , muss das begünstigte Geschwisterteil , nach 10 Jahren nichts auszahlen . Das Problem ist , dass erst jetzt klar wurde , dass ihm das Haus bereits vor 12 Jahren geschenkt wurde , hätte er das den anderen sagen müssen . Ob ein Testament vorhanden ist weiß ich nicht , könnte in einem Testament also immernoch stehen , dass etwas im Erbfall ausgezahlt werden müsste ? Danke für die Hilfe

Jedes Jahr nach der Schenkung werden vom Wert 10 % abgezogen, bis zum Ablauf der zehn Jahre die Schenkung nicht mehr zum Pflichtteil hinzugerechnet werden kann. Wäre der Erbfall also 5 Jahre nach der Schenkung eingetreten, dann wäre als Wert noch 50 % anzusetzen. Aus diesem kann ein Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend gemacht werden. Da die Schenkung aber über 10 Jahre her ist, hast du gelinde gesagt Pech gehabt.

Deine Eltern können zu Lebzeiten tun und lassen was sie wollen. Wenn diese "Frist" von 10 Jahren abläuft, hat man u.U. nichts mehr vom Erbe, möglicherweise sogar nur Schulden.