Kann ein Kind die Eltern auf die Auszahlung seines Pflichtteils zu deren Lebzeit verklagen?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zu Lebzeiten mit Hilfe eines Notars an die Tochter verkaufen/übertragen.

Das geht natuerlich nicht. Im Moment existiert ja noch gar keinen Pflichtteil. Der entsteht erst, wenn ein Elternteil gestorben ist. Erst dann gibt es eine Erbmasse, an der sich dann der Pflichtteil bemisst. Vorher gibt es aber keine Erbmasse und somit kann es vorher auch keinen Pflichtteil geben.

also der pflichtanteil kann erst ausgezahlt werden wenn einer der beiden elternteile verstorben ist.... warum sollte die schwester den bruder ausbezahlen? es sei denn sie bleibt in dem haus wohnen.. wenn sie das geld dann nicht hat, was die hälfte des hauses wert ist, wird sie die bude verkaufen müssen... aber immer noch gilt die regel.... wenn nichts da ist, kann nichts geerbt werden... ;)

Ihm stehen ja der Pflichtteil des Vaters, sowie der Mutter zu. Verstirbt einer der beiden, kann er den Pflichtteil des Verstorbenen einklagen und sich auszahlen lassen !

Dies ist gesetzlich so geregelt und damit legal !

Aber wie bereits erwähnt, nicht zu Lebzeiten sondern erst nach dem Tode eines Elternteils !

Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, doch er kann es sicher nicht einklagen, die Eltern werden ja ihr Vermögen vielleicht noch brauchen. Der Pflichtteil wird ja erst ausgerechnet von dem, was nach dem Tod der Eltern übrig bleibt. Theoretisch könnten sie ja ihr Haus verkaufen und in ein Heim gehen, dann wird vom Vermögen nicht viel bleiben. Und die Schwester müsste dann nach Ableben der Eltern den Bruder auszahlen, hoffentlich gibt es ein Testament!