Ist in diesem Fall Mietezahlen eine Schenkung?

3 Antworten

Soweit die Oma die Mieten für die von euch (über den Eigenbedarf der Oma hinaus ) benötigten Wohnräume zahlt, könnte dies als Schenkung an euch gewertet werden, es sei denn, ihr schließt mir ihr einen Vertrag, dass ihr als Gegenleistung für ihre Miet- übernahme ihre Betreuung und Pflege übernehmt und garantiert. Wenn das in einem angemessenen Wertverhältnis zu einander stünde, schiene mir das in Bezug auf die Nichtwertung als Schenkung schlüssig. dann könnte es auch keine Probleme der Art geben, dass nicht zur Erbfolge Omas kommende pflichtteilsberechtigte Angehörige (wahrscheinlich hier nur Omas Kinder bzw. bei vorverstorbenen Kindern die Enkel) verlangen könnten, zur Berechnung der Pflichtteile die von Oma innerhalb 10 Jahren vor ihrem Tod gezahlten Mieten dem Nachlass hinzuzurechnen. Im Übrigen: Gibt es denn neben den Personen, die mit Oma zusammenziehen wollen noch weitere Pflichtteilsberechtigte , die von Oma enterbt werden bzw. weniger bedacht werden, als ihrem Pflichtteil entspräche ? Vielleicht solltet ihr die Gesamtsituation mit einem fachkundigen Erbrechtler (Anwalt) besprechen und beraten lasasen.

FCBFan1 
Beitragsersteller
 15.03.2021, 16:28

Meine Oma hat vier Kinder, aber die ge schwitzet meiner Mutter interessieren sich kaum für sie. Die sind alle nur an ihr Geld interessiert und meine Oma möchte das so gut wie möglich verhindern.
Ihr Plan ist also den drei nur den Mindestanteil zu geben (der wäre 12,5% oder?)

Wenn wir also so eine Art Vertrag machen und sie fürs erste die Miete bezahlt und wir den Rest zB, könnten sie anderen Pflichtteilerben nichts sagen oder?
Was würdest du noch sagen?

Wir werden uns einen Anwalt suchen, aber sie möchte mit ein wenig Vorwissen hingehen.

sergius  15.03.2021, 21:20
@FCBFan1

Der "Mindestanteil" von 12,5% entspräche bei vier Kindern dem Pflichtteil von jedem einzelnen von ihnen. Daher macht es durchaus Sinn, wenn die Oma den beiden (oder drei) Kindern, die sich nicht um sie kümmern, in ihrem Testament nur je 12,5/100 Anteil vom Erbe zuwendet, sofern es nicht ratsamer ist, diesen drei Kindern nur den Pflichtteil (in gleicher Höhe) zuzuwenden, weil dieser in Geld auszuzahlen ist und die drei Kinder nicht zu Mitgliedern der sonst zwischen allen Kindern entstehenden Erbengemeinschaft zu machen, was Konfliktpotential in sich tragen könnte.

Was den "Vertrag" betrifft, habe ich meiner Antwort nichts hinzuzufügen: Ein Vertrag über die Übernahme der Miete (genaue Betragsangabe wäre sinnvoll) mit Gegenleistung der Pflege und Betreuung (ebenfalls mit Angabe der Berechnungsgrundlage, z.B. X Stunden pro Woche x € = monatlich € ...) würde dann aufzeigen, dass keine Schenkung erfolgt, sondern Leistung gegen Leistung steht. Der Vertrag ist nötig, um dieses Verhältnis später falls nötig beweisen zu können.

Wenn Oma ein Haus verkauft, kann man davon ausgehen, dass sie eine Kaufpreiszahlung erhält.

Wenn Oma dann anschließend vom Eigenheim zur Miete wohnt und die Miete alleine bezahlt? Könnte Streit geben, muss aber nicht. Wird auch davon abhängen wie das Haus aufgeteilt ist.

Der interessantere Punkt ist dann eher das Bankkonto, sofern Oma keine 10 Jahre mehr lebt.

Sofern es tatsächlich der Wille der Oma ist, sollte sie sich alleine mit ihrem Testament vom Notar beraten lassen.

Der Krach wird nämlich noch größer, wenn die Geschwister der Mutter den Eindruck gewinnen, ihr hättet Oma manipuliert.

Wenn es zu einem Erbstreit kommt, wird ganz sicher der Anteil der Miete, den die Oma nicht für ihren eigenen Bedarf gezahlt hat, als Schenkung angesehen werden.