Haus überschreiben / schenken lassen, Haus von Eltern kaufen?!

5 Antworten

Ein Erbe fällt immer erst nach dem Tod eines Erblassers an. Zu Lebzeiten können die Eltern mit ihrem Besitz tun und lassen was sie wollen. Für sie der sicherste Weg ist der Kauf. Hier sollten sie sich, wenn sie sowohl die Grundschuld übernehmen, den Eltern ein Wohnrecht einräumen wollen, und auch noch die Pflege, von einem anwalt beraten lassen, um den Verkaufswert zu ermitteln. Dieses Geld zahlen sie den Eltern aus und damit gehört ihnen das Haus und Grundstück. Alle anderen Kinder- und auch sie, es sei denn sie verzichten dann darauf, erben dann, das, was noch da ist, wenn der Todesfall eintritt. Bei einer Schenkung wäre die 10- Jahresfrist zu beachten und auch der Umstand, dass evtl. ein Elternteil oder beide in ein Pflegeheim müssen, die Kosten hierfür nicht aus eigenen Mitteln gedekct werden können, dann werden Schenkungen zur Deckung des Lebensunterhaltes seitens des Sozialamtes wieder rückabgewickelt. Das sollten sie vermeiden- also korrekter Kauf, damit ihnen auch die Geschwister nicht können. Da sie eh einen Notar benötigen, können sie sich dort auch gleich vernünftig beraten lassen.

  1. Es ist das Haus Eurer Eltern, die Entscheiden was passiert.

  2. Erben, schenken, kaufen, ist auch eine Frage der Werte.

  3. Belastungen ist nicht nur die Grundschuld (welcher Betrag ist da nocht zu zahlen?), sondern auch das lebenslang Wohnrecht, und der Wert der Pflege, die ja durch ein Erbvorab vergütet wird/werden kann.

  4. Es ist also erstmal der Wert des Hauses zu nehmen. Davon abziehen, was an Schuld effektiv (nicht Eintragung) übernommen wird, was das Wohnrecht wert ist (aus dem Mietwert der Wohnung/Nettokaltmiete, dem Lebensalter der Eltern und einer Tabelle ergibt sich der Wert). Wenn dann noch die Pflege/das Pflegerisiko übernommen wird, bliebt vermutlich kaum etwas übrig.

Nur mal Beispiel:

Wert des Hauses 180.000,- , monatliche nettokalmiete, beide Eltern 65.

180.000,- - 50.000,- Restschuld = 130.000,- - Wert des Wohnrechts ca. 105.000,- = 25.000,- die noch für die Pflege bleiben.

Laßt Euch von einem Kollegen von mir beraten, was am besten paßt.

Wenn deine Eltern dir das Haus samt Grundstück schenken, so habt ihr einen gewissen Freibetrag der Steuerfrei ist. Sollten deine Eltern länger als 10 Jahre leben ist es euer Eigentum und fällt nicht mehr in die Erbmasse; auch eine finanzielle Abfindung deinerseits an die Geschwister bleibt aussen vor. Du gehst damit sämtliche Verpflichtungen ein, das schliesst auch die eventuellen Kredite bezgl. der Schulden mit ein. Eine Grundschuld muss nicht zwangsläufig gelöscht werden. Diese Grundschuld kann jederzeit wieder in Anspruch genommen werden. Eine Hypothek hingegen muss gelöscht werden.

Wie sieht das ganze denn bei einem Kauf unsererseits aus? Gibts es da gewisse Zeiträume, in der Geschwister etwas fordern können?

@dom1986

Ihr kauft, dann ist es euer Eigentum und ist ebenfalls aus dem Erbe draussen. Das gezahlte Geld wird in die Erbmasse fliessen, worauf du auch wieder einen Anspruch hast..

@peterobm

Wenn dan noch was da ist...

Ob die Eltern etwas verschenken und damit ein Kind bevorzugen ist zunächsmal deren Angelegenheit.

Kann es sein, das nach Schenkung, Überschreibung oder Verkauf an uns ein Pflichtteil (heutiger Wert des Grundstücks mit Haus) nach dem Tod der Eltern erfolgt? oder wäre das alles uns und kein anderes Kind hat Anrecht auf das Haus bzw das Grundstück?

Es kann passieren, das die Anderen Kinder durch die Schenkung Anspruch auf einen Ergänzungspflichtteil haben. Der Pflichtteil richtet sich zunächstmal gegen die Erben. Sollte das Erbe nicht ausreichen können Sie als Beschenkter entscheiden, ob sie das Geschenk wieder herausgeben, oder den fehlenden Pflichtteilsanspruch in Geld bezahlen.

es ist ja so, das nach 10 Jahren kein Anspruch mehr besteht,

Das ist richtig, man beachte, das der Wert pro Jahr um 10% abgeschmolzen wird. Ferner ist natürlich relevant wann die Frist beginnt. Für den Fristbeginn muß die Schenkung auch real vollzogen werden und nicht nur auf dem Papier. Allerdings ist es so, das ein Haus bei bestehenend Wohnrecht nicht viel wert ist, da das Wohnrecht vom Wert abgezogen wird.

Eine andere Frage ist, warum Sie das Grundstück nicht teilen. Dann würde sich die Schnenkung/Kauf ja nur auf das abgetrennt Grundstück beziehen.

Vier Kinder, Erbe durch vier, sieht nach viel Streit aus, selbstverständlich steht deinen Geschwistern ihr Anteil zu