Ist überhöhte Mietzahlung der Eltern an Kind eine Schenkung ?

4 Antworten

Nur wenn sie dieses ausdrücklich als Schenkung betiteln. Sie sollten dort noch einmal die fronten klären, bevor es zu Missverständnissen kommt.

Schön, wenn die Eltern für den Luxus, den Du ihnen bietest, einen richtig guten Preis bezahlen. Sicher liegt die Wohnung besonders gut und ist sehr gut ausgestattet. Die Miete enthält dann womöglich noch das Entgelt für die Nutzung der Einrichtung, die Du ihnen gestellt hast. Wie kann die Miete dann zu hoch sein?

Oder ist es gar ein Haus?

Wer prüft das schon nach. Dann ist es eben so. Und selbst, wenn einer meint, das wäre eine Schenkung, gibt es immer noch sehr hohe Freibeträge. Wenn es nicht gerade so ist, dass sie Dir zuvor das Haus geschenkt haben und damit der Freibetrag schon ausgeschöpft ist, wären diese monatlichen Schenkungen also völlig bedeutungslos.

Aber mal was anderes:

Du musst doch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei der Einkommenssteuer angeben. Die Einnahmen können über Mietvertrag und/oder Kontoauszüge nachgewiesen werden. Die überhöhten Mieten sorgen doch dafür, dass Du zuviel Steuern bezahlst.

Wäre es da nicht sinnvoll, dass Du die Miete auf z. B. 60 % des Mietspiegels absenken würdest und Deine Eltern schenken Dir jeweils den Rest in bar?

Das könnte, wenn das FA über die überhöhte Miete informiert wird, als "Schenkung" gelten und der Schenkungssteuer unterliegen. Da Sie als Sohn aber von jedem Ihrer Elternteile Freibeträge von je 400.000 Euro haben und dies alle 10 Jahre von neuem, wird es wohl kein Steuerproblem geben. Aber mit Recht ist schon gesagt worden, dass Sie die überhöhte Miete in der Einkommensteuerterklärung offenlegen müssen und es daher zu einer überhöhten EinkSteuer "aus Vermietung und Verpachtung" bei Ihnen kommen kann, es sei denn, dass der überhöhten Miete eine "überhöhte" Belastung des Grundstücks gegenübersteht, die Sie dann in der EinKStErklärung absetzen können.   Ansonsten ist der schon gegebene Rat richtig, lieber nur die normale Miete zu nehmen und den "überhöhten" Betrag als Schenkung behandeln (soweit sie in den genannten Freibetragsrahmen fällt).

Grundsätzlich können Eltern ihren Kindern so viel Geld geben wie sie wollen.

Wie das dann bezeichnet wird, ist vollkommen egal.

Nur die Freibeträge für die Schenkungssteuer müssen beachtet werden. Dies gelten für jeweils 10 Jahre.