Schenkung von Vater an Tochter (Ehegatte will mit ins Grundbuch)

6 Antworten

Lass dich nicht darauf ein. Gegen was moechte eer denn abgesichert sein?
Stirbst du irgendwann vor ihm, dann bekommt er ja sowieso die Haelfte, die andere haelfte die Kinder. Das kann man dann sogar testamentarisch auch noch ein wenig anders regeln. Aber er geht auf keinen Fall leer aus.

Anders ist es, wenn er dich z.B. verlaesst und sich scheiden laesst. Gehoert das Haus dir, dann behaelst du es auch. Ist er aber als Miteigentuener mit eingetragen, dann kann er sich von dir scheiden lassen und darauf pochen, dass das Haus ja zur Haelfte ihm gehoert - auch nach der Scheidung noch.

Du bekommst das von deinem Vater. Lass du dich eintragen, aber nicht beide. Abgesichert ist er trotzdem, - ausser fuer den Fall, dass er dich verlaesst.

Es ist Dein Vater. Er macht Dir eine Schenkung. Da hat Dein Mann nichts mit zu tun.

Wenn er als Eigentümer mit ins Grundbuch eingetragen wird, gehört ihm das Haus zur Hälfte. Lass Dich darauf bitte nicht ein.

Wie schon alle vor mir geraten haben,lass das Haus nur auf deinen Namen im Grundbuch eintragen.Wenn alles Gut ist bei Euch,hat er keinen Nachteil,wenn es aber zur Trennung kommen sollte,gehört ihm die Hälfte .Falls du vor ihm versterben solltest erbt er die Hälfte und die andere Hälfte die Kinder falls vorhanden.Abgesichert bist nur Du wenn das Haus auf dich geschrieben steht.Ich denke dein Vater hat es so auch für dich vorgesehen.

Wenn Dein Mann mit ins Grundbuch kommt, wird er Miteigentümer des Hauses und würde im Scheidungsfall natürlich einen entsprechenden Anspruch haben. Steht er nicht im Grundbuch, gilt es als Schenkung und würde (genau wie eine direkte Erbschaft) nicht zum Zugewinn gerechnet. In diesem Fall könnte er bei einer Scheidung keinen anteiligen Anspruch auf das Haus geltend machen. Anders ist es natürlich im Sterbefall. Stirbst Du, erbt Dein Mann neben Erben erster Ordnung (Kinder, Eltern) einen Anteil am Haus.

Wenn ihr gemeinsam in das Haus investiert und sich dadurch der Wert steigert, wird die Wertsteigerung im Scheidungsalsfall als Zugewinn gerechnet.

Sie sollten ihren Ehemann nicht ins Grundbuch nehmen. Denn welchen Anspruch hätte er denn, durch eine Schenkung Ihres Vaters "abgesichert" zu werden ?