2 Häuser 3 Kinder Wie kann man es aufteilen? Erbrecht? Vorzeitig Ein teil des Erbe antreten?

5 Antworten

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Ihre Eltern und die drei Kinder sollten im Zusammenhang mit der Übertragung des 80.000-Euro-Hauses an Kind 1 einen (notariellen) Erbvertrag abschließen. In diesem Erbvefrtrag werden die Kinder 2 und 3 zu Erben zu je 1/2 eingesetzt, was bedeuten würde, dass diese Kinder später je 75.000.- Hausanteil sowie je 1/2 des übrigen Vermögens erhalten werden. In dem Erbvertrag erklärt sich Kind 1 für erbmäßig abgefunden und verzichtet auf jegliche weiteren Erb- und/oder Pflichtteilsansprüche. Im Detail müsste der Vertragsinhalt mit dem Notar besprochen und von ihm formuliert werden. Hier konnte nur die grobe Linie vorgeschlagen werden. Das Ergebnis erscheint "gerecht", wobei die Beteiligten konzedieren müssten, dass es eine "Gerechtigkeit auf Heller und Pfennig" hier nicht geben kann, zumal die angegebenen Werte ja nur Circa-Beträge sein werden. Wenn es tatsächlich auf "Heller und Pfennig" gehen soll, müsste eine neutrale Wertermittlung der Häuser erfolgen und es müssten ggf. Ausgleichszahlungen in den Erbvertrag aufgenommen werden.
Ein Erbvertrag ist aus Gründen der gegenseitigen Bindung zwingend erforderlich, weil eine Regelung per Testament praktisch jederzeit von dem bzw. den Testierenden widerrufen werden könnte.

Mit solch einem speziellen "Problem?", würde ich mich an einen Notar wenden und ganz gezielt beraten lassen!

Wenn alles zur Zufriedenheit aller Beteiligten besprochen und geklärt ist, könnte dort auch etwas schriftliches ausgesetzt und unterschrieben werden!

Hier einfach nur einen Tipp zu geben, halte ich für nicht sinnvoll, weil gar nicht alle Zusammenhänge genau durchleuchtet werden können!

Alles Gute

Neoforce 
Fragesteller
 20.03.2013, 00:12

Ja da ist sowieso geplant, mich würden nur mal theoretische Möglichkeiten interessieren. Aber Trotzdem mal danke für die Antwort.

Das regeln nun Eigentümer und Kaufinteressent schön unter sich. Und beide sind überhaupt nicht zu Auskunft, Planspielen und Ausgleichszahlungen verpflichtet oder an Vorschlägen Unbeteiligter interessiert.

Allenfalls ein degressiver Pflichtteilsergänzungsanspruch der dadurch unbegünstigten Erben wäre forderbar, stürben die Vorbeitzer innerhalb von 10 Jahren nach Übergang. Nach 5 Jahren könnten die Enterbten demnach rd. 5000 EUR verlangen.

Denn niemend sagt, das Erben keinen Nachteil erleiden dürfen :-)

G imager761

Also ich weiß nicht 100% wie es bei uns formuliert wurde, aber meine Mutter ist auch schon "Besitzerin" des Hauses, obwohl ihre Eltern noch darin leben. Und sie hat es nicht gekauft.

Neoforce 
Fragesteller
 20.03.2013, 00:05

Und wieviele Geschwister hat sie?

Dann soll er die Bude doch einfach zum derzeitigen Preis kaufen. Dann leigt das Geld bei deinen Eltern und später werden dann das Geld und das zweite Haus vererbt.