Schäden am Laminat(falsch verlegt?) Kaution?

4 Antworten

Wie steht es, um die Beweispflicht? Muss ich beweisen, dass ich es nicht war?

Zu den Grundsätzen der Beweislast in Schadensfällen:

Der BGH hat für die Frage wer was im Mietverhältnis beweisen muss, die folgenden Grundsätze entwickelt, die durchgängig von der Rechtsprechung angewendet werden: 1. Die Darlegungs- und Beweislast für einen Mangel der Mietsache und das Verschulden des Vermieters ist nach den beiderseitigen Verantwortungsbereichen verteilt. Der Vermieter muß darlegen und beweisen, dass die Ursache des Mangels nicht aus seinem Pflichten- und Verantwortungsbereich stammt, sondern aus dem Herrschafts- und Obhutsbereich des Mieters. Hat er diesen Beweis geführt, muß der Mieter nachweisen, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat (z.B. BGH, Urteil vom 15. März 2000 - XII ZR 81/97). 2. Behauptet der Mieter, die Mietsache sei nach Reparaturversuchen des Vermieters immer noch mangelhaft, so trägt der Vermieter die Beweislast für den Erfolg seiner Mängelbeseitigungsmaßnahmen. BGH 12. Zivilsenat, Urteil vom 1. März 2000, Az: XII ZR 272/97 Quelle : NJW 2000, 2344-2346.

Weitere nützliche Infos unter:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/reparaturen.htm

Ich habe in aller Eile ein paar Mängel, die mir als erstes ins Auge gestochen sind, hinten auf den Mietvertrag geschrieben...

Was man auf einen Mietvertrag gekritzelt hat, ist ohne Bedeutung wenn es keine Zeugen gibt oder der Vermieter das nicht unterschrieben hat. Es ist lediglich eine Notiz.

MfG

Johnny

Man sollte zu einen Protokoll bei Einzug, auch jeweilige Beweis-Fotos machen (Besagter Laminat-Boden kann ja zum Einzug so und so aussehen, und zum Auzug, dann z.B noch extremer) Am besten macht man die Fotos mit einer weiteren Person, im besten Falle einen Anwalt/in, da bist du immer auf der sicheren Seite. Klar, dies ist alles etwas aufwendig, und im Falle einer anwaltlischen Anwesenheit auch ein gewisser Kosten-Punkt, ABER, es kann im Zweifelsfall beim Auszug, eine Menge Geld + Ärger sparen. In deinen Fall denke ich, wenn der Mangel nicht aufgelistet, und auch nicht auf einen Foto einsehbar ist, dass du (Wenn der Vermieter/in so jemand ist) das bezahlen musst,

Mache Dir doch keinen Kopf. Genau für solche Fälle leistet sich doch ein Mieter (ggf. über die Eltern oder den Partner) eine private Haftpflichtversicherung. Binde diese ein und die Vermieterin mögen den Schaden dort gerichtsfest belegen und dann wird man schauen, ob die Euronen kommen oder eben nicht. Alles eigentlich ganz einfach. Viel Glück.

Wenn Du kein Übergabeprotokoll beim Einzug gemacht hast, ist das kein großes Problem. Sag' einfach "das war schon so". Der Vermieter muss dann erstmal beweisen, daß dem nicht so ist. Argumentiere freundlich mit dem Vermieter bei der Übergabe "schau'n sie mal, so, wie das Laminat verlegt wurde, konnte das doch gar nicht lange halten".