Kleberückstände nach Auszug am Boden - wer muss zahlen?

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Hallo,

grundsätzlich seid ihr für diesen Schaden verantwortlich. Wenn Eure Haftpflicht Mietsachschäden deckt, würde ich den Vorgang an die Versicherung abgeben.

Gruß

dervagabund

Die wird das eher nicht übernehmen.

@anjanni

Mit welcher Begründung ?

@dervagabund

Wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung?

Ich meine, wer "mutwillig" Klebestreifen auf Korkparkett legt, der müsste eigentlich wissen, dass das nicht freiwillig wieder da runter geht.

@anjanni

Als Schadenregulierer würde ich hier keine Vorsatztat sehen. Ich würde den Schaden regulieren.

Aber wir haben da ja einfaches Teppichklebeband verwendet. Das ist ja für so etwas da.

Ok. Sagen wir ich muss dafür aufkommen. Ist es dann so wie anjanni oben geschrieben, dass ich für den Restwert des Bodens aufkommen muss? Auch wenn evtl eine Reinigung billiger wäre? Was kann der Vermieter verlangen? Nur das mildeste Mittel? Wer entscheidet das?

Klebereste auf Korkboden sind ein Schaden - so viel ist klar. Du musst den Schaden anteilig für die Restnutzungsdauer des Korkbodens bezahlen.

Die Nutzungsdauer eines Korkboden liegt sicherlich über 10 Jahren. Du kannst vom Vermieter einen Beleg über das Alter verlangen.

Wenn dann die Nutzungsdauer z.B. mit 15 Jahren veranschlagt wird (unserer liegt problemlos auch länger...), dann zahlst Du noch 5/15, also 1/3 des Schadens, der in diesem Fall bei einem neuen Korkboden in den beschädigten Räumen liegt.

Wenn Du dann nicht sicher bist, wieviel Du zahlen musst, informiere Dich rechtssicher beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt.

Und wenn es ein Schaden ist, wer muss dafür aufkommen?

Der der ihn verursacht hat natürlich.

Tip gegen hartnäckige Klebereste - Aceton.

das wird die Versiegelung des Korkbodens angreifen

Genau das war die Begründung des Vermieters

@MueschKi

Dann vergiß das Aceton. Das es Korkboden ist hatte ich überlesen.

Das Alter des Bodens ist erstmal zweitrangig. Der Boden hätte sicherlich noch ne Zeit gemacht,wenn der Kleber nicht wäre. Der Kleber macht den Boden unansehnlich und deshalb haftet der Verursacher.Das ist leider nicht zu ändern.

Das Alter des Bodens spielt durchaus eine Rolle. Du musst keinen Schaden "neu für alt" ersetzen.

@anjanni

Einen versauten Boden muss sich der Vermieter aber auch nicht gefallen lassen.