Erstbezug Neubauwohnung, wer ist für Boden und Wände zuständig?

4 Antworten

hi, Gnohli, wenn das so im Mietvertrag steht und du dich damit einverstanden erklärt hast, dann ist es so. hast du denn das im Mietvertrag so zu stehen?

Wenn ihr das so vereinbart, dann musst Du das dann selbst zahlen. Beim Umzug kannst Du das Laminat dann wieder mitnehmen, das wird Dir dann aber eher der Nachmieter "abkaufen" ;) es hat auch den Vorteil, dass Du die Wohnung beim Auszug nicht renovieren musst. Bei MyHammer gibt es sehr gute und günstige Handwerker.

Im Zweifelsfalle ja. Aber da muss jede Kleinigkeit im MV festgehalten werden. Z.B. könnte der Laminat-Boden mit genommen werden, so witzig das auch klingt. Die Wohnung könnte praktisch so nackt verlassen werden als die angemietet wird.

es gibt kein verbrieftes Recht auf Tapete und Laminat oder ähnliches.