Schadenfreiheitsklasse nicht gesunken nicht gestiegen?

2 Antworten

Ab Schadenfreiheitsklasse 4 können Kunden oft mit dem Rabattschutz ihre Kfz-Versicherung vor Rückstufung sichern, selbst wenn mal ein Schaden auftritt und eigentlich eine Rückstufung erfolgen würde.

Viele Versicherer bieten den Rabattschutz zur Kfz-Versicherung als eine zusätzliche Tarifoption an, die gegen einen erhöhten Beitrag abgeschlossen werden kann. Der übliche Beitragszuschlag beträgt 15 bis 20 Prozent, einzelne Versicherungen verlangen etwas mehr. Der Rabattschutz lässt sich in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kfz-Vollkaskoversicherung vereinbaren.

Verursacht ein Kunde, der einen Rabattschutz in seiner Kfz-Versicherung vereinbart hat, einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden, erfolgt keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Der Kunde wird von der Versicherung so behandelt, als hätte es gar keinen Schadensfall gegeben.

Ausgeschlossen bleiben in der Regel Verträge, bei denen junge Fahrer (meist unter 23 Jahre alt) das Fahrzeug fahren oder Versicherungsnehmer sind.

Aber, jetzt kommt vermutlich dein Problem:

Wurde der Rabattschutz in der Kfz-Versicherung schon einmal in Anspruch genommen, müssen Kunden beim Wechsel der Versicherung aufpassen! Während die bisherige Gesellschaft den Schadenfreiheitsrabatt ohne Berücksichtigung des Schadens weitergeführt hat, kalkuliert die neue Versicherungsgesellschaft den Schadenfreiheitsrabatt erneut, so dass der Schaden mit berücksichtigt wird. Wer nach einem Schadensfall also seinen Versicherer wechselt, wird normal zurückgestuft und erhält einen schlechteren Schadenfreiheitsrabatt. Das wirkt sich auf den zu zahlenden Beitrag negativ aus.


TransalpTom  25.11.2015, 15:36

Während die bisherige Gesellschaft den Schadenfreiheitsrabatt ohne Berücksichtigung des Schadens weitergeführt hat, kalkuliert die neue Versicherungsgesellschaft den Schadenfreiheitsrabatt erneut, so dass der Schaden mit berücksichtigt wird. Wer nach einem Schadensfall also seinen Versicherer wechselt, wird normal zurückgestuft und erhält einen schlechteren Schadenfreiheitsrabatt.

Genau so ist es !

Das steht immer im Kleingedruckten, damit will die Versicherung den Versicherungsnehmer binden. Wechselt man nicht, bleibt alles beim alten, bei Wechsel wird hochgestuft.

Gibt es auch mit Zweitfahrzeugverträgen, ich habe eine Motorrad auf der selben SF Klasse versichert, wie meinen Pkw, bei Versicherungswechsel wird der voll auf SF 1 gesetzt.

Im Vertrag wird es als "Sondervetrag" beschrieben, so öhnlich ist das hier auch,

bei der jetzigen Versicherung wirst du einen "Freischuss" haben, der aber nicht von der neuen Versicherung übernommen wird. Aus dem Grund wohl auch die Hochstufung.