Vollkasko abgelehnt und Unfall

3 Antworten

Ich habe 15 Jahre als Versicherungsmakler gearbeitet und sage daher, dass, mit Ausnahme von @Klammlosewelt ziemlich viel Stuss geschrieben wurde, oder anders gesagt: ein gerüttelt' Maß an fundiertem Halbwissen.

Keine Versicherungsgesellschaft, und ich betone: keine, bietet für ein 10 Jahre altes Auto eine Vollkasko an - Ausnahme evtl. wertvolle Oldtimer oder ganz spezielle wertvolle Fahrzeuge. Der Versicherungsberater hätte das wissen müssen; ob man ihm daraus allerdings einen Strick drehen kann das kann ich momentan auch nicht sagen. Du hast nämlich einen Kardinalfehler begangen, weil du die Police nicht gelesen hast. Du kannst nirgendwo geltend machen, dass du nicht gewußt hast, dass die Vollkasko abgelehnt wurde. Dafür wird dir die Police zugesandt, die zu lesen ist. Dort steht in einem solchen Fall, dass der Vertrag (Police) vom Antrag abweicht, und das ist in aller Regel deutlich hervorgehoben. Ich muß hier ganz bösartig sagen, dass nur Wissen gilt - glauben darfst du in der Kirche.

Fassen wir zusammen: Die Zusendung der Police und dein Urlaub haben sich wohl überschnitten. Ob das an der Rechtsgrundlage etwas ändert, das kann ich nicht sagen. Ich bin kein Jurist. Rechtsverbindlich ist die Police und nicht der Antrag. Andererseits hätte der Versicherungsmensch wissen müssen, dass für dein Auto eine Vollkasko nicht abgeschlossen werden kann. Aber man kann ja mal den Versuch starten, ob der Antrag dann angenommen wird ist eine andere Sache. Auch das hätte dir der Versicherungsberater sagen müssen. Jetzt fragt sich nur, was im Beratungsprotokoll steht. Ich kann dir nur den Rat geben, dich an den Bund der Versicherten und/oder an den Ombudsmann für das Versicherungswesen zu wenden. Die Kontaktdaten findest du leicht im Internet unter Ombudsmann.... Diese Kontakte und die Bearbeitung deines Falles sind für dich kostenlos.

Keine Versicherungsgesellschaft, und ich betone: keine, bietet für ein 10 Jahre altes Auto eine Vollkasko an

Baust du auf Erfahrungen ? Sowas passiert schon, solange der Kunde bezahlt.

@Candlejack

Ja sicher. Das müssen schon ganz schön schwarze Schafe sein, die sowas anbieten. Und mit denen habe ich mich nicht beschäftigt. Eine seriöse Versicherungsgesellschaft macht so was nicht. Wie du das formuliert hast, klingt schon ziemlich dubios.

"Also hätte der Berater dies doch wissen müssen ...."

Nein, es liegt KEIN Beraterfehler vor! Gegenstand des Versicherungsvertrages ist das, was Dir die Versicherung bestätigt - und nicht das, was Dir Dein Berater NICHT sagt bzw. was Dein Berater NICHT weiß!

Wenn der feste Grundsatz ist "Kein Vollkasko ab 10 Jahre alter" dann gehe ich davon aus, dass auch Beraterschulungen stattfinden wo dieses Wissen vermittelt wird.

Der Berater hätte mir dann eine Absage geben müssen, damit ich zur nächsten Gesellschaft gehen kann.

Frag am besten deinen Versicherungberater, der kann dir sagen, was da falsch oder nicht gelaufen ist

Der sagt nur "Ja stimmt habe gerade die Zentrale angerufen, sie haben nur Haftpflicht"

@bandit77

ja, dann weißt du ja Bescheid

@myliebling

Ist aber nicht das was ich wollte und beantragt habe.

@bandit77

Dann versuch doch einfach einen Beratungsfehler geltend zu machen. Dazu mußt Du Dich an den Versicherungsombudsmann wenden. Dieser prüft dann den Sachverhalt ganz genau, fordert eine Stellungnahme Deines Beraters an, und prüft das Beratungsprotokoll. Das Ganze ist für Dich kostenfrei.