Rückstufung Schadenfreiheitsklasse auch nach Versicherungswechsel?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo biolekia1,

deine alte Versicherung wird den Unfall an deine neue Versicherung nachmelden.

Deine SF-Klasse wird dann rückwirkend zum Jahreswechsel zurückgestuft.

Die Höhe der Rückstufung ergibt sich aus der Rückstufungstabelle deines neuen Vertrags. Die findest du in den neuen Versicherungsbedingungen.

Je nachdem, wie hoch der Schaden ausfällt, lohnt es sich ggf. ihn "zurückkaufen". Du bezahlst den Schaden an deine alte Versicherung zurück und die Rückstufung wird rückgängig gemacht.

Deine neue Versicherung kann dir ausrechnen, bis zu welcher Schadenhöhe sich ein Rückkauf lohnt.

Viele Grüße

Lydia vom DEVK Social Media-Team

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Anders herum - die neue Versicherung wird bei der vorherigen Versicherung den Schadenverlauf abfragen.

Allerdings stellt sich für Dich möglicherweise die Frage nach der Schadenhöhe und ob es evtl. sinnvoll ist diesen Schaden aus eigener Tashe zu bezahlen.

Na ich denke eher, daß die neue Versicherung bereits bei der alten Gesellschaft nach dem SFR gefragt hat und die Police für 2019 bereits erstellt ist. Es gibt nur wenige Rückstände dieses Jahr.

@BenniXYZ

Ein Schaden aus der Zeit zum Jahresende wird dann selbstverständlich nachgemneldet.

Da sind die Versicherer untereinander sehr solidarisch. Keine Angst.

@DerHans

Das stimmt nachgemeldet, nicht noch mal abgefragt.

Hi biolekia1,

dein bisheriger Versicherer hat dem Folgeversicher die Anzahl der schadenfreien Jahre bestimmt schon gemeldet und wird die Anzahl der gemeldeten Schäden sicher noch dem Folgversicherer nachmelden!

Dein neuer Versicherer stuft dich dann anhand der Azahl schadenfreier Jahre und des gemeldeten Schaden schlechter nach seiner Rückstufungstabelle zum 1.1.2019, ausser du machst von deinem Schadenrückkauf Gebrauch.

Gruß siola55

Dann lies dir mal deine Antragskopie durch. Dort wirst du darauf hingewiesen, dass du Schäden zwischen der Antragsaufnahme und dem Versicherungsbeginn UMGEHEND anzeigen musst.

Falls du das "vergisst" meldet dein bisheriger Versicherer den Schaden ohnehin dem neuen . Das kann dann wegen dieser "vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung" auch zur Kündigung durch den neuen Versicherer führen.