Wie kommt ein Fahranfänger bei der Kfz-Versicherung in einer günstige SF-Klasse?

8 Antworten

Normalerweise fangen Fahranfänger - die Ihren Führerschein neu erworben haben und in der Regel 18 Jahre alt sind bei der Kfz Versicherung mit 230 bzw. 260% an Zur Einstufung für Fahranfänger gibt es die hier bereits aufgeführten Möglichkeiten, allerdings immer unter der Berücksichtigung weiterer Voraussetzungen. Die Zweitwagen Regelung über die Eltern ist oftmals die günstigste Möglichkeit. Die Übernahme des Vertrages lohnt sich dann nach ca. 5 - 6 Jahren. Weitere Tipps zur Einstufung für Fahranfänger: http://www.verbraucherforum-info.de/kfz-haftpflicht-fahranfaenger.htm Eine günstige Alternative wäre erst einmal 2 - 3 Jahre ein Motorrad anzumelden und diesen Vertrag dann anschließend für die Autoversicherung zu nutzen.

siola55  07.07.2013, 08:43

Normalerweise fangen Fahranfänger - die Ihren Führerschein neu erworben haben und in der Regel 18 Jahre alt sind bei der Kfz Versicherung mit 230 bzw. 260% an.

@Makler,

ich hoffe doch stark, dass dein Profilname nicht deiner Berufsbezeichnung entspricht: Die Einstufung für Fahranfänger mit 230 bzw. 260% ist Schnee von vorvorgestern... für Neuverträge gelten bei den meisten Versicherern schon seit Ende 2012 die neuen Tabellen zum Schadenfreiheits-Rabattsystem!!!

Gruß einer ehem. Versichmaklerin

pepmuc  26.11.2015, 14:08
@siola55

Hallo, was kann man anmelden wenn man Fahranfänger ist Führerscheinklasse B besitzt aber aus beruflichen Gründen ein Kfz gestellt bekommt. Über dieses Kfz verringert sich die Schadenfreiheitsklasse nicht weshalb etwas angemeldet werden soll um die SFK zu senken. Vielen Dank für alle Tips

Hallo. Wenn ein freier Vertrag mit guter SF-Klasse bei den Eltern vorhanden ist, würde ich das Fahrzeug des Fahranfängers auf die Eltern zulassen und diese gute SF-Klasse nutzen. Zu Problemen kann es natürlich kommen, wenn häufig Strafzettel etc. eintrudeln ;-) + Besteht diese Möglichkeit einer günstigen SF-Einstufung nicht, gibt es bei einigen Gesellschaften auch für Fahranfänger eine Möglichkeit eine günstige SF-Einstufung zu erhalten. Das Fahrzeug der Eltern bleibt dabei in der gleich günstigen SF-Klasse wie bisher. Das Fahrzeug des Kindes wird direkt auf das Kind zugelassen und in SF2 (= 85%) eingestuft wenn + nur das Kind und dessen Partner(in) damit fahren + das Auto der Eltern mindestens SF5 hat + im Vertrag der Eltern eine Fahrerschutzversicherung eingeschlossen ist (die Kosten werden i.d. Regel durch einen Sonderrabatt wieder ausgeglichen) + Schöne Grüße justii

Die legale Methode ist die elterliche Zweitwagenregelung - Übernahme individuell nach etwa 5-7 Jahren rentabel, aber das Kind kann nicht mehr schadensfreie Jahre übernehmen als es selber hätte erwerben können, d.h. bei Übernahme gehen 1, 2 Jährchen verloren. Vorsicht bei manchen Gesellschaften gibt es eine Zweitwagenregelung, die in die gleiche Klasse wie Erstfahrzeug einstuft, aber im Schadensfall auch beide Fahrzeuge rückstuft! In diesem Sinn zur Abrundung eine weitere Warnung, dem "Hörensagen" nach bieten manche Vermittler eine bessere Einstufung an, in Kombi mit anderen Verträgen->Finger weg davon!

VersInfo  06.07.2013, 20:30

Legal? So ein schmarrn. Mir ist keine illegale "Methode" bekannt um eine besonders hohe SF Klasse zu erhalten. Und wieso Finger weg von Kombi Verträgen wenn man dadurch eine SFR Sondereinstufung erhält?

Hey Wauzzy,

da gibt es keine Tricks - man muß nur die ganzen AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) der jeweiligen Kfz-Versicherer zur Verfügung haben und wissen, wo man nachlesen muß - das ist das ganze Geheimnis der AKB's und hat nun mit Trickserei überhaupt nichts zu tun ! ! !

Mein guter Rat: Als Fahranfänger gehst du am besten mit deinen Eltern zu einem VersicherungsmaklerIn und lasst euch ausführlich über die Möglichkeiten informieren wie Sonder-Ersteinstufungen, Fahranfänger- und Zeitwagenregelungen usw. - ein/eine Versich.maklerIn hat da Zugriff auf die meisten Tarife u. Bedingungen der vielen, vielen Gesellschaften!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Hallo, Ich habe zu Zeit das gleiche Problem. Nach eingehender Erkundigung worde ich darau hingewiesen, das ich dem Junjor das Auto (Versicherung )so überlassen kann, bis er selbst Geld verdient. Er muß noch ein Jahr studieren. Dann kann er sich einen Wagen selbst leisten. Wenn es keine anderen Gesetze bis dahin gibt, hat er einige Prozente gespart