Schaden am Minibagger

10 Antworten

Es fehlt hier die Angabe wegen dem Grund.

Denn wenn es sich z. B. um eine Neubaumaßnahme handeln kann so etwas durchaus in der bauherrenhaftpflicht - die jeder haben sollte - eingeschlossen sein, sofern Eigenleistungen und eben genau diese nicht versicherungspflichtigen Geräte wie bagger mit drin sind. Sowas gibt es.

Sollte es keine Neubaumaßnahme sein, sondern wollte einfach was im Garten umgraben, kann das eine Angelegenheit der Privathaftpflichtversicherung sein. Wenn man nicht einen Billigvertrag hat, kann man dort nämlich gemietete/geliehene Sachen wie z.B. eben nicht versicherungspflichtige Bagger auch mitversichert haben.

Denn dann wäre es einfach, weiter an Versicherung leiten und die überprüft worauf der andere tatsächlich anrecht hat und wehrt ggf. zu hohe Forderungen notfalls auch gerichtlich ab.

Und da manche Antworten da nicht ganz korrekt waren:

  • Der Geschädigte hat lediglich Anspruch auf Höhe des tatsächlich enststandenen Schadens zum Zeitwert
  • Müßte der Geschädigte auf eine Reparaturrechnung MwSt bezahlen, so hätte dieser nur dann Anrecht auf Erstattung der MwSt wenn er selbst nicht UST-abzugsberechtigt ist (was bei Firmen der Fall ist)
  • Hier jedoch macht der AST keine Reparaturrechnung geltend, die offensichtlich erheblich höher sein wird - sondern die SB von 850€ der Maschinenbruchversicherung. Dann hat er auch nur Anspruch auf eben diese SB (ohne zusätzliche MwSt) - er macht einen Fehler hier eine Rechnung zu schreiben als wäre es eine UST-pflichtige Waren- oder Dienstleistung.

Da er auf diese SB nur Anspruch hat, wenn diese auch tatsächlich angefallen hat, soll er diese nachweisen. Das kann er ganz einfach indem er diese Belastung der SB durch seine Versicherung nachweist. Das macht die mit einer Schlussmeldung wo auch die gesamte Schadenhöhe drauf steht, die offensichtlich höher ist. Also sollte man diesen Nachweis anfordern was kein problem darstellen dürfte wenn die Versicherung ihm das tatsächlich berechnet hat.

Macht er das nicht, ist fraglich ob er überhaupt tatsächlich 850 zahlen musste. Er ist aber Nachweispflichtig, insofern würden auch Haftpflichtversicherungen keine Rechnung vom Verleiher selbst akzeptieren, sondern nut tatsächliche Nachweise. Wenn er aber das Schreiben der Versicherung liefert, ist anzunehmen dass der Schaden weit drüber war und die Höhe korrekt (die werden selbst kaum mehr zahlen als die müssen).

holger1st  14.06.2012, 17:48

Zusatz:

Ob Vorschäden da waren die das alles soweit mindern dass weniger als 850 insgesamt angefallen wären, kann nur ein Sachverständiger rausfinden. Und der kostet Geld. Auch darum braucht man vernünftige Haftpflichtversicherungen die einem dies alles abnehmen.

dangersciolism  20.06.2012, 11:02

Was wäre denn so ein "Nicht-Billig-Vertrag"? Wo bekomme ich den?

Den Schaden hast Du ja nunmal verursacht - also musst Du auch dafür zahlen. Und zwar unabhängig davon, ob er repariert wird oder nicht.

Als Privatperson gelten für Die die 850 Euro Selbstbehalt als Bruttobetrag. Wenn Du vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer bist, ist dieser Betrag netto und die Umsatzsteuer ist zusätzlich zu zahlen.

Wenn Du nicht blind zahlen willst, kannst Du einen Gutachter beauftragen - aber auf Deine Kosten. Wird also nicht wirklich billiger.

ich wäre erst mal skeptisch ... eine beule ist zwar ärgerlich, mindert aber nicht die nutzbarkeit ... die versicherung ist eher für schäden gedacht, die das "werkzeug" unbrauchbar machen!

reparieren wird die firma den schaden eh nicht, denke ich!

preisangaben an privatpersonen sind in der regeln als brutto, also incl. steuer zu betrachten! diese jetzt noch zusätzlich zu berechnen ist link!

Tuerkenlouis  14.06.2012, 09:11

das ist egal, ich muss mri keine beulen in meinen bagger machen lassen und den schaden selber tragen

es ist ein schaden, der bagger ist beschädigt

eddy1975  14.06.2012, 09:22
@Tuerkenlouis

dann stell den bagger in die garage und putz ihn am wochende schön und saug innen mal durch und ein neuer vanille wunderbaum ...

aber nicht zu viel umherfahren ... sonst nutzen sich die gummiketten so schnell ab, das mindert den wert!

wenn du etwas beschädigst, hat der geschädigte anrecht auf ausgleich in geld

wozu er das geld verwendet, ist ganz ihm überlassen

er kann dafür auch in den puff fahren und die beule am bagger lassen

du musst es trotzdem bezahlen

du musst es so bezahlen, dass der geschädigte so gestellt wird, dass er keinen nachteil hat

also 850€, fertig

Paterbraun 
Fragesteller
 14.06.2012, 09:21

So ganz sehe ich, dass nicht. Anspruch OK, € 850 ist ggf als Ausgleich auch OK. Aber ohne Reparaturrechnung? Nein.

Wir reden hier von einem Mietvertrag mit Versicherung, also von einem Versicherungsfall. Ist doch beim Auto auch so, ich zahle ja auch nicht einfach mal die SB ohne die Rechnung gesehen zu haben.

Nach Aussage der Firma sind die Reparaturkosten incl. Lackieren ca. € 1200. Klingt für mich utopisch. Aber ich denke ich werde mal eine Reparaturechnung verlangen.

Mal sehen was dann passivert.

Danke für Antworten.

Tuerkenlouis  14.06.2012, 09:24
@Paterbraun

ja, sicher hast du anspruch auf einen nachweis über die kosten

einfach so auf blauen dunst, musst du nicht zahlen

aber es muss nicht repariert werden, sie können es sich nach kostenvoranschlag oder gutachten bezahlen lassen

sollen se nen gutachten machen, merh als 850 wird es doch eh nicht für dich

verlange dann irgendetwas und zahl nicht so und ja, zahl auch keine mwst noch auf die 850

Paterbraun 
Fragesteller
 14.06.2012, 09:27
@Tuerkenlouis

Danke für die Info. Melde mich wie die Firma reagiert hat. Wünsche noch einen schönen Tag.

Du hast Recht: Die Reparaturrechnung solltest Du Dir vorlegen lassen, denn wer Ansprüche gegen Dich erhebt, muss diese auch nachvollziehbar begründen können. Auch sind vereinbarte Selbstbehalte in der Versicherungswirtschaft grundsätzlich Bruttobeträge, auf die nicht noch zusätzlich die MwSt zu erheben ist.

Tuerkenlouis  14.06.2012, 09:10

er muss es nicth reparieren lassen, er kann sich nach kostenvoranschlag oder gutachten bezahlen lassen

ErsterSchnee  14.06.2012, 09:12
@Tuerkenlouis

Dann aber nur netto. Bruttobeträge müssen nur gezahlt werden, wenn auch eine Rechnung vorgelegt werden kann. Weil die Umsatzsteuer nur auf tatsächlich erbrachte Leistungen berechnet werden kann, nicht auf einen rechnerischen (oder auch tatsächlichen) Wertverlust.