Handwerker stellt höhere Rechnung als in Auftragsbestätigung vereinbart, ist das rechtens?

5 Antworten

Die Auftragsbestätigung schreibt fest, welche Leistungen zu welchem Preis erbracht werden. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn du zusätzliche Leistungen vor Ort in Auftrag gibst , ist es doch klar, dass dies nicht kostenlos ist. Auch wenn du mit der Firma einen Festpreis ausgehandelt hast, schließt dieser auch nur die im Angebot ersichtlichen Leistungen ein.

Jedenfalls habe ich die Vorgeschichte so verstanden.

Da sollte sich ein Fachmann vielleicht mal ganz genau ansehen, wie das Angebot formuliert wurde. Steht tatsächlich etwas von einem Festpreis drin? Oder ist es nur ein "Kostenvoranschlag". Eine Erstberatung vom Fachanwalt kostet nicht so furchtbar viel und aufgrund der Tatsache, dass ihr schon in der 3. Mahnphase seid, solltet ihr da auch dringendst handeln.

Mit einer Überschreitung bei Handwerkerleistungen um ca. 10 % ist immer zu rechnen, da ja oftmals erst bei den Arbeiten evtl.nötige Zusatzarbeiten auffallen. Wenn dann der Handwerker kontaktiert wird und man meint da und dort wären die entsprechenden Fußleisten auch nötig ist das für mich eine Auftragserteilung. Das da keine weitere Auftragsbestätigung gemacht wurde ist zwar bedauerlich aber eigentlich Gang und Gäbe. Die Arbeiten wurden doch aber ausgeführt!? Also hat der Handwerker auch ein Recht dies bezahlt zu bekommen . Vielleicht könnt ihr euch auf einen Vergleich einigen. RA ist fraglich und meiner Meinung nach nicht sehr aussichtsreich.

"Dein Freund sprach mit dem Handwerker vor Ort". Sprach er in Deinem Auftrag?? Warum warst Du nicht dabei? Da sind wohl mündliche Absprachen getroffen worden, von denen Du "jetzt" nichts weißt. Ich fürchte, aus der Nummer kommst Du nicht mehr raus.