Kleinunternehmer Regelung mwst?

2 Antworten

Aber ist das jetzt nur der Voraussichtlich Umsatz da man noch keine umsetze hat. muss man dass berechnen?

Ja, so ist es, Du musst eine realistische Schätzung abgeben. Liegst Du dann doch drüber, dann wirkt sich das erst im nächsten Jahr aus. Es sei denn das Finanzamt wüsste, dass Du von Anfang an schon einen Vertrag gehabt hättest, der Dir höhere Einnahmen bescheren würde, oder Ähnliches.

Beachte auch: Dein voraussichtlicher Umsatz ist in einen Jahresumsatz umzurechnen. Fängst Du z. B. erst im Februar an und rechnest mit einem Umsatz von 21.000 Euro, dann sind das aufs Jahr hochgerechnet 21.000 / 11 x 12 = 22.909. Da wäre keine Kleinunternehmerregelung mehr möglich.

In dem Jahr, in dem du die Kleinunternehmerregelung anwendest, darfst du nicht über die maximale Einkommensgrenze kommen. Sonst müsstest du nachträglich alle Rechnungen korrigieren und deinen Kunden die MwSt nachträglich berechnen sowie Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen.

Wenn du von Anfang an keine Kleinunternehmerregelung anwenden willst, sag deinem Finanzamt Bescheid, dass du über der Grenze liegen wirst und sofort zu Beginn MwSt ausweisen musst und Umsatzsteuer abführen willst.

Helefant  12.01.2022, 17:45
In dem Jahr, in dem du die Kleinunternehmerregelung anwendest, darfst du nicht über die maximale Einkommensgrenze kommen

Das ist falsch. Wenn ich jetzt eine unternehmerische Tätigkeit beginne, und davon ausgehe, dass ich dieses Jahr nicht mehr als 22.000 € Umsatz schaffen werde, dann bin ich Kleinunternehmer. Auch wenn die Geschäfte unerwartet besser laufen als gedacht.

Wenn du von Anfang an keine Kleinunternehmerregelung anwenden willst, sag deinem Finanzamt Bescheid, dass du über der Grenze liegen wirst

Die Angaben müssen ja sowieso im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gemacht werden. Man kann auch dann 'keine Kleinunternehmerregelung anwenden wollen', wenn man die Umsatzgrenze nicht erreichen wird.

Helefant  12.01.2022, 17:50
@Helefant

Außerdem - fällt mir gerade auf - hast Du den Begriff Einkommensgrenze verwendet. Zwischen Einkommen und Umsatz ist allerdings ein bedeutender Unterschied ;)

Nina1273  13.01.2022, 00:01
@Helefant
Wenn ich jetzt eine unternehmerische Tätigkeit beginne, und davon ausgehe, dass ich dieses Jahr nicht mehr als 22.000 € Umsatz schaffen werde, dann bin ich Kleinunternehmer. Auch wenn die Geschäfte unerwartet besser laufen als gedacht.

Der Fragesteller geht aber nicht davon aus, dieses Jahr nicht mehr als 22.000€ zu schaffen. Eher im Gegenteil, er erwartet vielmehr von vornherein, die Grenze zu überschreiten. In diesem Fall hat man nicht automatisch Welpenschutz. Zwar ist es richtig, dass im Gründungsjahr wohlwollend gehandelt wird, es macht aber auch einen Unterschied, wie schnell man das im folgenden Geschäftsjahr merkt und dementsprechend handelt. Es gab in der Vergangenheit diverse Fälle hoher Nachforderungen.

Man kann auch dann 'keine Kleinunternehmerregelung anwenden wollen', wenn man die Umsatzgrenze nicht erreichen wird.

Hab ich doch gesagt.

Helefant  13.01.2022, 00:11
@Nina1273

Leider gehst Du nicht auf meinen Kommentar zu Deiner Antwort ein.

Der Fragesteller geht aber nicht davon aus, dieses Jahr nicht mehr als 22.000€ zu schaffen

Das kann ich nirgends rauslesen. Allerdings ist die Ausgangsfrage zugegebenermaßen sehr verwirrend formuliert.

Hab ich doch gesagt.

Nein, Du hast gesagt dass er dem Finanzamt sagen soll, dass er über der Grenze liegen wird, wenn er die Kleinunternehmerregelung nicht will.

Sei's drum.

Nina1273  13.01.2022, 00:30
@Helefant
Außerdem - fällt mir gerade auf - hast Du den Begriff Einkommensgrenze verwendet. Zwischen Einkommen und Umsatz ist allerdings ein bedeutender Unterschied ;)

Meine eigene Kleinunternehmerregelung ist ewig her, ab dem Folgejahr meiner Selbstständigkeit war ich bereits umsatzsteuerpflichtig. Ja richtig, grad nachgesehen, es gab 2010 Urteile dazu, dass die Grenzen in der Praxis teilweise auf Einkommen angesetzt wurden, obwohl der Umsatz hätte greifen müssen - wie bei der für die Anwendbarkeit der Sonderregelung auf einen der Differenzbesteuerung unterliegenden „Kleinunternehmer“, der dann im Nachhinein doch keiner war.

Im Anschluss wurde das anders gehandhabt und für alle gilt in jedem Fall immer nur noch der Umsatz als Bemessungsgrundlage. Wobei viele Gründer dennoch durcheinanderkommen, da sie ja zusätzlich zur Umsatzsteuerfrage auch Einkommensteuererklärungen abzugeben haben. Nicht für jeden kleinen Unternehmer ist schon bei Gründung alles schlüssig.

Nina1273  13.01.2022, 00:32
@Helefant
Nein, Du hast gesagt dass er dem Finanzamt sagen soll, dass er über der Grenze liegen wird, wenn er die Kleinunternehmerregelung nicht will.

Ich dachte, das ist leicht verständlich ausgedrückt. Für mich klingt der Fragesteller nicht so, als wäre ihm jeder Fakt im Fragebogen klar. Außerdem fragt er: „Man dann auch eine MwSt in Rechnung stellen?“

Helefant  13.01.2022, 12:44
@Nina1273

Ok. Aber mir ist absolut nicht klar was mit dieser Frage gemeint ist :D