Satelliten Anlage defekt wer kommt für die Kosten auf?
Guten Tag liebe Mieter und Vermieter,
bei uns geht seit Samstag kein TV mehr in der Doppelhaushälfte (nur bei uns). Wir haben nun einen Techniker im Haus und der hat nun bereits 2 Schäden gefunden:
1. Kabel an der Schüssel waren verschmort
2. Der Verteiler im HWR ist defekt
Der Techniker ist nun einen neuen Verteiler holen und wird diesen dann einbauen.
Nun stelle ich mir die Frage, wer für die Kosten aufkommt. Die Schüssel und alle Anschlüsse waren bei unserem Einzug vorhanden und im Mietvertrag steht, dass wir für Kleinreparaturen aufkommen müssen (logisch). Eine andere Klausel ist dort nicht vorhanden.
Ich weiß nun nicht, ob die Beseitigung eines solchen Schadens als Kleinreparatur deklariert wird und wie teuer das wird. Also bis zu einem gewissen Betrag will ich den Vermieter nun nicht "belästigen", da er immer sehr entgegenkommend ist und sich extrem schnell um unsere Anliegen kümmert.
Kennt sich da jemand aus?
4 Antworten
Wenn der Techniker das aus eigener Initiative macht, muss er zusehen wie er sein Geld wieder zurück bekommt.
Ein solchen Schaden ist selbstverständlich als erstes dem Hauseigentümer anzuzeigen. Erst wenn dieser nicht reagiert, darf man selbst an die Anlage heran gehen. Vielleicht hat der Eigentümer ja auch einen Handwerker unter Vertrag.
- Die Reparatur einer Satellitenschüssel fällt nicht unter die Kleinreparaturklausel. Darunter fallen nur Sachen, die dem ständigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Das ist bei einem Kabel an der Satellitenschüssel wohl eher nicht der Fall.
- Solche Schäden sind dem Vermieter zeitnah mitzuteilen, damit er den Schaden beheben lassen kann. Hast du den Techniker gerufen ohne mit dem Vermieter Rücksprache zu halten? Dann dürftest du auf den Kosten sitzen bleiben.
Lass Dir vom Techniker bescheinigen, dass es wohl die Folge eines Blitzschlags in der Nähe war. Über die Schüssel wurde Überspannung durch einen Blitz bis zum Verteiler geleitet. Eine andere Erklärung für einen solchen Schaden kann ich mir kaum vorstellen.
Dann ist die Diskussion über die Kosten eher in Richtung Versicherungsschaden mit dem Vermieter zu führen.
... wer bestellt bezahlt, so jedenfalls in meinem Bestand.
Und stromlose Kabel verschmoren? Dann war da wohl ein Blitz in der Nähe und die VGV könnte greifen.