Sachbeschädigung am KFZ - welche Rechtsschutzversicherung?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

da die schadensverursachung keine verkehrsrechtliche sondern eine reine Sachbeschädigung ohne Strassenverkehrsvorgang  ist sollte die Privatrechtsschutz  eintreten.. Das klärt aber der Versicherer bzw der Anwalt. Nimm einfach beide  Verträge mit .. der kümmert sich dann drumm.. Joachim

Habe jetzt mit dem Anwalt gesprochen. Im Ernstfall übernimmt die Private Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten. Die Dame weigert sich weiterhin zu zahlen. Sie wird jetzt verklagt. Mal sehen was draus wird. Trotzdem Danke für die vielen hilfreichen und mutmachenden Antworten! 

Wie schon hier erwähnt, springt die Verkehrsrechtsschutzversicherung ein. Melden Sie bitte den Sachverhalt dem Rechtsschutzversicherer.

Mit dem Anwalt besprechen Sie bitte, ob eine Strafanzeige bzw. Strafantrag sinnvoll wäre. Aus meiner Sicht ja, weil in Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche gleich miterledigt werden können.

Auch wenn der RS-Versicherer aktive Strafverfolgungskosten nicht übernimmt, kann es möglich sein, auch dafür Rechtsschutz zu bekommen, wenn sich dadurch ein Zivilprozess vermeiden lässt. Der Versicherer könnte das aus dem Gesichtpunkt der Prozessökonomie rechtfertigen.

vor knapp 2 Wochen wurde mein Fahrzeug auf einem Privatgrundstück
mutwillig mit einem Nagel zerkratzt, Täter ist bekannt, Zeugen vorhanden
und Strafanzeige ist gestellt.

Lustige Nachbarn habt ihr.

Nun meine Frage, welche Rechtsschutzversicherung springt in dem Fall ein?

Es geht wohl um den Schadenersatz, da vorsätzliche Handlung. Das ist eine Privatklage gegen den Täter, ergo Zivilrecht.

Die Verkehrsrechtsschutz oder die Private?

M.E. keine von beiden. Hier geht es nicht um Verkehrsrecht (da KFZ geparkt auf Privatgrund) und die PHV ist hier außen vor; es geht ja nicht um den Schaden Dritter. Das ist reines Zivilrecht / Schadenersatzklage. Wobei man sich immer fragen muss, ob man auch bei einem positiven Urteil nicht letztlich auf den Kosten sitzen bleibt. Denn wenn die Täterin / Beklagte kein Geld hat, nutzt dir der Titel auch nichts.


FordPrefect  24.05.2016, 08:32

Nachtrag: Ich hatte den OP evtl. missverstanden, weswegen meine Antwort irreführend sein könnte. Hat der OP eine private RSV, dann wäre diese der passende Vertrags- und Ansprechpartner. Ich ging von der PHV aus, die hätte hier nichts zu melden.

bevor du Kosten verursachst, auf deren Erstattung du zwar ein recht hast, diese aber nur schwer einklagen kannst, erkundige dich doch erst mal bei der Versicherung.

Sie es hat es absichtlich und nüchtern gemacht, dann wird ihre private Haftpflichtversicherung es nicht übernehmen. 

Wenn sie nicht beahlen will oder kann, dann musst du zivil klagen, deine Kosten vorstrecken und dann wohl ewig auf dein Geld warten müssen.

Also würde ich die Kosten so niedrig wie möglich halten

PiaaaSch 
Fragesteller
 23.05.2016, 17:24

Sie hatte ja leider 1,7 Promille im Blut und mit Absicht getan :/

tapri  23.05.2016, 17:27
@PiaaaSch

dann wird sich ihre Haftpflicht freuen, denn auch bei Zuständigkeit denke ich, dass sie nicht bezahlen wird. Was sagen denn die anderen Geschädigten? Tut euch doch zusammen (zumindest bei den Erstberatungen)

PiaaaSch 
Fragesteller
 23.05.2016, 17:54
@tapri

Andere Geschädigte gibt es ja leider nicht, nur halt Zeugen. War ein recht netter Grillabend, dann kam sie, machte Terror, nahm sich einen Nagel und ging ans Auto. Vor ein paar Tagen rief sie dann an, und meinte sie möchte ein Gegengutachten von einem Gutachter ihrer Wahl. Natürlich wieder sturzbetrunken.. 

Die Zeugen und ich sind uns ja gott sei Dank alle einig.