Geht der versicherungsbeitrag durch Vandalismus hoch?

8 Antworten

Wenn du keinen Rabattretter oder Rabattschutz in deiner Kfz-Versicherung hast, wird die Schadensfreiheitsstufe zum 01.01. des Folgejahres herabgesetzt und somit musst du ab diesem Zeitpunkt dann einen höheren Beitrag zahlen.

Rabattretter oder Rabattschutz in deiner Kfz-Versicherung...
...ich habe mir vor kurzen einen Neuwagen gekauft, ...

Den Rabattretter haben die meisten Versicherer bei Neuverträgen in der Kfz-Versicherung abgeschafft in Verbindung mit der Einführung der neuen Rabattstaffel... ;-)

@siola55

Die meisten schon, aber nicht alle... bei uns gibt es den bei SF 35 auch bei dem aktuellen Tarif noch.

@kim294

DEVK, LVM, Gothaer - oder gibt's noch mehr?

Danke schon mal für eine Info... ;-)

@siola55

Den Rabattretter haben die meisten Versicherer bei Neuverträgen in der Kfz-Versicherung abgeschafft in Verbindung mit der Einführung der neuen Rabattstaffel...

Völlig richtig - die Betonung liegt auf "die meisten"

Nur wissen wir ja nicht, bei welchem Versicherer das Fahrzeug versichert werden soll!

@Apolon

Würd' mich persönlich interessieren, welcher Versicherer ausser DEVK, LVM, Gothaer noch den Rabattretter anbietet - wobei die LVM beim Versichererwechsel den Vorteil wieder aufhebt:

Endet der Versicherungsvertrag bei der LVM, wird dem Nachversicherer auf dessen Anfrage die SF-Klasse bestätigt, die sich ohne den Rabattretter ergibt.

Bei Vollkasko wird nach einem Schaden zurückgestuft, falls kein Rabattschutz vereinbart ist.

Also: Ja.

Durch eine Schadenmeldung beim Versicherer in Vollkasko wirst du zum nächsten 1.1. schlechtergestuft - ausser du hast einen Rabattschutz zusätzlich vereinbart und somit z.B. einen Schaden frei... ;-)

Anhand deiner Rabattstaffel kannst du den zukünftigen Beitragssatz für deinen Vollkaskoschutz aus der Tabelle ablesen.

Bei einer Selbstbeteiligung im Vollkaskoschutz solltest du deinen Versicherer fragen, bis zu welchem Schadensbetrag sich eine Übernahme rechnet...

Gruß siola55

Bei Inanspruchnahme der Vollkasko erfolgt entsprechend den AKB deiner Versicherung im Folgejahr des Versicherungsjahr eine Rückstufung im SFR der Kasko.

Wenn eine SB vereinbart, trägst Du diese natürlich auch.

Sofern du keinen zusätzlichen Rabattschutz eingeschlossen hast oder dem Vertrag aufgrund der SF-Klasse ein Rabattretter zugrunde liegt, wirst du bei Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung zurückgestuft.